Die Christkatholische, die Evangelisch-reformierte und die Römisch-Katholische Landeskirche im Aargau sind die Aargauer Landeskirchen. Als «Landeskirchen» sind sie öffentlich-rechtlich vom Kanton Aargau anerkannt und haben damit gewisse Rechte und Pflichten: Die Gemeinden und die Landeskirche müssen demokratisch aufgebaut sein. Ihre Mitglieder können gegen Entscheide der Kirchenbehörden rekurrieren. Die Gemeinden und die Landeskirche müssen über die Verwendung ihrer finanziellen Mittel öffentlich Rechenschaft (Jahresbericht, mit Rechnung) ablegen.