Nach dem Erfolg von 2024 mit über 1’000 Aktionen in der ganzen Schweiz finden vom 24. Mai bis zum 7. Juni 2027 wieder die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte statt. In allen Kantonen organisieren Behörden und Private eine Vielzahl unterschiedlicher Aktionen unter dem Motto «Zukunft Inklusion – Gemeinsam an die Arbeit». Der Lebensbereich «Arbeit» ist für alle Menschen wichtig. Über ein inklusives Arbeitsumfeld können wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Fähigkeiten und Talente jeder und jedes Einzelnen sichtbar machen.
Unter dem Motto «Zukunft Inklusion – Gemeinsam an die Arbeit» wird der Blick auf Menschen mit Behinderungen und ihr Umfeld gerichtet, die als Arbeitnehmende, als Arbeitgebende, als Arbeitsuchende, in der Freiwilligenarbeit oder in den Werkstätten tätig sind. Menschen mit und ohne Behinderungen mit ihren Fähigkeiten und Talenten stehen im Zentrum der Kampagne. In einer Vielzahl humoristischer, erlebnisorientierter, informativer, plakativer, kreativer, immersiver und inspirierender Aktionen gehen wir beispielsweise folgenden den Fragen nach:
- Ausbildung und Arbeitsmarkt: Wie hängen sie zusammen und wie gelingen die Übergänge zwischen den beiden Bereichen?
- Assistive Technologien: Wie entwickelt sich die Berufswelt weiter?
- Angemessene Vorkehrungen: Was ist damit gemeint?
- Branchenverbände: Wie gehen sie mit dem Arbeitspotenzial von Menschen mit Behinderungen um – gibt es Erfolgsrezepte?
- Barrieren: Welche Hürden begegnen Menschen mit Behinderungen bei Stellensuche, Rekrutierung und Karriereplanung?
- Künstliche Intelligenz: Auf welche Ressourcen kann der Arbeitsmarkt trotzdem nicht verzichten?
- Pensionierung: Stellen sich Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen Fragen?
- Werkstätten: Wie reagieren sie auf die veränderte Nachfrage aus der Wirtschaft: sind Recycling, Gartenarbeit und Gastronomie eine Marktnische?
- Durchlässigkeit: Wie schaffen wir bessere Übergänge zwischen erstem und zweitem Arbeitsmarkt?
- Gleicher Lohn: Was geht uns beim Satz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» durch den Kopf?
- Kommunikation: Wie reden wir über Behinderungen am Arbeitsplatz?
- Kundinnen und Kunden: Wie gehe ich mit Menschen um, die neurodivers, blind, gehörlos oder rollstuhlnutzend sind?
Die Aktionen sollen neue Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglichen und dazu beitragen, Vorurteile abzubauen. Um mitzumachen, müssen Sie drei Kriterien erfüllen:
- Jede Aktion hat einen direkten Bezug zur Behindertenrechtskonvention UNO-BRK, welche die Schweiz unterzeichnet hat.
- Menschen mit Behinderungen werden bei den Aktionen einbezogen. Idealerweise bei der Planung, Organisation und Umsetzung.
- Die Aktionen sind für möglichst alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen zugänglich.
Die Aktionstage werden von allen Kantonen umgesetzt und vom Bund, dem Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK koordiniert.
Kontakt/Rückfragen:
Giulia Brogini, Stv. Leiterin des Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, WjJsMWJHbGhMbUp5YjJkcGJta2xOREJuY3kxbFpHa3VZV1J0YVc0dVkyZz0=, +41 58 464 12 83
Carmen Rouiller-Zbinden, Fachbereichsleiterin Menschen mit Behinderungen im Generalsekretariat der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK, WTJGeWJXVnVMbkp2ZFdsc2JHVnlKVFF3YzI5a2F5NWphQT09, +41 31 320 29 93