Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bildet bereits seit 2004 eine wichtige Rechtsgrundlage. Zweck der UNO-BRK und des BehiG ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK und das BehiG umzusetzen.
Unter dem Motto «Zukunft Inklusion» fanden 2024 erstmals Aktionstage in der ganzen Schweiz statt. So auch im Kanton Schaffhausen. Ziel war es, das Bewusstsein für die Rechte und Beiträge von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu schärfen.
Aufgrund der positiven Erfahrungen aus dieser ersten Durchführung wurde klar: Die ersten nationalen Aktionstage werden nicht die letzten gewesen sein. Vom 24. Mai bis zum 7. Juni 2027 finden die nationalen Aktionstage erneut statt – dieses Mal mit dem Fokusthema Arbeit. Genauere Informationen folgen in den nächsten Monaten auf dieser Website. Waren Sie 2024 schon Aktionspartner oder Aktionspartnerin? Dann werden wir Sie im 2. Halbjahr 2026 direkt kontaktieren. Waren Sie 2024 nicht dabei, möchten aber für 2027 eine Aktion organisieren? Die kantonale Projektleiterin (YkhWaGJtRXVjMk5vWlc1aEpUUXdjMmd1WTJnPQ==) nimmt Sie gerne bereits heute in den Verteiler auf.



