Die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten ist verantwortlich für die Planung, Steuerung, Aufsicht und Finanzierung von bedarfsgerechten Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Betreuungsbedürfnissen. Als Grundlage dafür dienen die Betreuungsgesetzgebung und die kantonale Angebotsplanung.