Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB hat seit 2004 die Aufgabe, die Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Menschen zu fördern sowie sich für die Beseitigung der rechtlichen oder tatsächlichen Benachteiligungen einzusetzen.
Die Bundesverfassung und das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichten dazu, Hindernisse und Barrieren zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen oft ausgesetzt sind.