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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Mittwoch, 12. Juni 2024

Abschlussveranstaltung der Aktionstage Behindertenrechte im Kanton Bern

Am 12. Juni 2024 führen die kbk und der Kanton Bern die kantonale Abschlussveranstaltung der Aktionstage Behindertenrechte, mit einem spannenden und abwechslungsreichen Programm, durch. So richtet Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor, ein Grusswort an die Teilnehmenden, blicken wir zurück auf die Aktionstage, geniessen musikalische Beiträge von Tabula Musica und Theaterszenen von Muniambärg, setzen uns anlässlich eines Podiumsgesprächs mit dem kantonalen Behindertenleistungsgesetz (BLG) auseinander und lauschen dem USA-Reise-Erfahrungsbericht eines Menschen mit Behinderungen. Anschliessend lassen wir den Abend bei einem Apéro ausklingen.
Die Abschlussveranstaltung findet in der Bernexpo statt. Diese ist barrierefrei, gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und verfügt über ein Parkhaus.
Die Veranstaltung ist in Deutsch mit Dolmetschung in Französisch, die Deutschschweizer Gebärdensprache (DGS) und die Langue des Signes Française (LSF). Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung mit, was Sie benötigen.
Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung obligatorisch. Die Platzzahl ist beschränkt. Die Anmeldefrist endet am 02. Juni.

Aktionsinformationen

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Beginn:

18:00

Ende:

20:15

Ort:

Kongressraum 1, BERNEXPO AG, Mingerstrasse 6, 3014 Bern

Eine Veranstaltung von:

  • Kantonale Behindertenkonferenz Bern kbk
  • Amt für Integration und Soziales Kanton Bern (AIS)

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Gebärdensprache
  • Audiodeskription

Themen der UNO-BRK:

  • Allgemeine Grundsätze
    Artikel: 3 – Die Grundsätze der UNO-BRK für Menschen mit Behinderung sind: Achtung der Menschen-Würde, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit, Einbeziehung in die Gesellschaft, gleiche Chancen, Zugänglichkeit zum Beispiel zu Bildung, Geschlechter-Gleichstellung, Kinder und ihre Fähigkeiten ernst nehmen.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

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