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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Mittwoch, 12. Juni 2024

Interne Ausstellung „Mein Körper gehört mir!“

Vom 03. April bis zum 13. Juni 2024 findet in der Stiftung SILEA die Interaktive Präventionsausstellung (INA) mit dem Thema «Mein Körper gehört mir!» für Menschen, die in der Stiftung SILEA wohnen oder arbeiten, statt.
Jeder Mensch hat unter anderem das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Somit ist die Stärkung der Selbstkompetenz in Bezug auf Nähe und Distanz, auf die Wahrnehmung der eigenen Gefühle und Bedürfnissen sowie das Setzen von Grenzen zentral.
Die INA greift diese Themen an sechs lebensgrossen Stationen anhand von interaktiven Spielsituationen auf.
Neben der Auseinandersetzung mit dem eignen Körper – adäquate Sprache von Körperteilen und Bestärkung eines positiven Körpergefühls – geht es darum, eigene Gefühle wahrzunehmen, gute und schlechte Berührungen zu kennen sowie Nein-Sagen und Hilfe holen zu können.
In inklusiven Fachgruppen findet vor der INA-Ausstellung eine erste Beschäftigung mit den unterschiedlichen Themen statt. Anschliessend informieren die inklusiven Fachgruppen alle Bewohnenden, Mitarbeitenden und das gesamte Personal der Stiftung SILEA über die Inhalte der INA-Ausstellung.
Die Vereinigung Alchemilla in Oberhofen sowie insieme Thun Oberland besuchen die INA-Ausstellung in der Stiftung SILEA.
Kontaktangaben:Barbara GernerFachstelle Sozialdienst der Stiftung SILEA+ 41 33 334 17 TURSaVoyVnlibVZ5SlRRd2MzUnBablIxYm1jdGMybHNaV0V1WTJnPQ==

Aktionsinformationen

Haupt-Sidebar

Beginn:

00:00

Ende:

00:01

Ort:

Nicht öffentliche Veranstaltung – Nur für Bewohner und Mitarbeiter der Stiftung SILEA
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Stiftung SILEA

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
    Artikel: 16 – Menschen mit Behinderung müssen vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden. Die Schweiz muss Opfern mit Behinderung helfen. Und Verbrechen gegen Menschen mit Behinderung bekämpfen.
  • Gesundheit
    Artikel: 25 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf die gleiche Gesundheitsversorgung wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu bezahlbaren Gesundheitsdiensten haben. Diese Dienste sollen ihren Bedürfnissen entsprechen. Menschen mit Behinderung dürfen bei der Gesundheits-Versorgung und Kranken-Versicherung nicht benachteiligt werden.

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