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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Donnerstag, 23. Mai 2024

Barrierefreie Bildungskommunikation: Grundlagenkurs für (Weiter-)Bildungsverantwortliche

Inhalte

Wie erleben Menschen mit Hör- und Sehbehinderung eine Teilnahme an einer Weiterbildung? Welche Hürden erschweren ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme? Im Austausch mit Betroffenen erfahren Sie die wichtigsten Bedürfnisse, denen Rechnung zu tragen ist.
Umsetzung von barrierefreier Kommunikation im Bildungssetting: Wie gestalte ich Bildungsinhalte inklusiv und barrierefrei (gestalterisch und sprachlich)?
Welche einfachen, umsetzbaren Tipps helfen, damit ich mit meinem Angebot möglichst viele Menschen einbeziehe?

Ziele

Die Teilnehmenden kennen die Grundlagen von barrierefreier (Weiter-)bildungsarbeit
Die Teilnehmenden üben eine Kommunikation, die für alle zugänglich ist.

Zielgruppen

Verantwortliche aus der Berufs- und Weiterbildung
Weiterbildungsanbietende
Lehrpersonen und Kursleitende
Kommunikationsverantwortliche von (Weiter-)Bildungsinstitutionen

Mitbringen

Laptop

Barrierefreiheit

Der Anlass wird mehrheitlich simultan in Gebärdensprache übersetzt (Deutsch/Deutschschweizerische Gebärdensprache DSGS).
Zum Hauseingang führt eine absteigende Treppe, eine schmale Rampe ist vorhanden. Bei Bedarf werden Rollstuhlnutzende beim Zugang unterstützt.

Der Anlass wird auf Deutsch durchgeführt.
Kontakt:
Daphna Paz
paz@travailsuisse.ch
031 370 21 11

Aktionsinformationen (Link öffnet sich in neuem Fenster)

Haupt-Sidebar

Beginn:

13:30

Ende:

16:00

Ort:

Travail.Suisse, Hopfenweg 21, 3007 Bern (Sitzungszimmer befindet sich im Erdgeschoss auf der rechten Seite)

Eine Veranstaltung von:

  • Travail.Suisse Formation TSF

Anmeldung (Link öffnet sich in neuem Fenster)

Zugänglichkeit:

  • Gebärdensprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
    Artikel: 21 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Meinung frei zu sagen. Sie müssen freien Zugang zu Informationen haben. Die Schweiz muss auf einen barrierefreien Zugang zu Informationen drängen. Sie muss die Verwendung von Gebärdensprache fördern.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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