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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Donnerstag, 30. Mai 2024

Bilanz Mobilität mit Behinderung nach 20 Jahren Behindertengleichstellungsgesetz

BETAX feiert dieses Jahr 40-jähriges Jubiläum, das Behindertengleichstellungsgesetz der Schweiz wird 20 Jahre alt und die UNO-Behindertenrechtskonvention 10 Jahre alt. Zeit eine Bilanz zu ziehen, was in Sachen Gleichstellung gegangen ist. Zu diesem Zweck laden wir Sie herzlich ein, im Rahmen des Aktionsmonates für Behindertenrechte, uns in der BETAX Zentrale zu besuchen und über die Mobilität mit Behinderung zu sprechen. In einer kleinen Videoausstellung lassen wir verschieden direktbetroffene Personen Bilanz ziehen, was sich im ÖV noch alles ändern muss, damit dieser wirklich Gleichberechtigt wird. Simone Leuenberger ist selbst betroffen und EVP Grossrätin im Kanton Bern. Sie spricht über die politischen Hürden bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes. Weiter haben die Besucher*innen zudem die Möglichkeit mit direkt Betroffenen den täglichen BETAX Transport zu simulieren oder live bei einer Fahrt als Praktikant*in mitzugehen, um die Vielfalt für Mobilitätseinschränkungen zu erleben.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!
Weitere Informationen:
BETAX
YVc1bWJ5VTBNR0psZEdGNExtTm8=
031 990 30 80

Aktionsinformationen

Haupt-Sidebar

Beginn:

09:00

Ende:

17:00

Ort:

BETAX Stöckackerstrasse 60, 3018 Bern
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Betax

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Höranlage
  • Audiodeskription
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Gleiche Anerkennung vor dem Recht
    Artikel: 12 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Persönliche Mobilität
    Artikel: 20 – Menschen mit Behinderung müssen so weit wie möglich selbständig unterwegs sein können.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
    Artikel: 29 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, an politischen Aktivitäten teilzunehmen. Zum Beispiel Wahlen und öffentliche Angelegenheiten. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Wahl-Unterlagen barrierefrei sind. Und die Wahlen geheim sind.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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