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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Samstag, 18. Mai 2024

Einstiegsmeile am Grand-Prix von Bern

Auch in diesem Jahr sind Sportler:innen mit einer Beeinträchtigung am GP Bern auf der Bären Grand-Prix Strecke am Start. Diese Zusammenarbeit ermöglicht Menschen mit Beeinträchtigung den einfachen Zugang zum Laufsport und die Inklusion in einen spannenden Wettkampf. Die Sportler:innen laufen die Strecke alleine oder gemeinsam mit einer Begleitperson. Was zählt, ist jedoch nicht das effektive Leistungsvermögen, sondern das gemeinsame sportliche Erfolgserlebnis.
Die Idee hinter dem Special Olympics Unified-Programm ist die Inklusion von Menschen mit einer Beeinträchtigung in Sportvereinen und Sportveranstaltungen. Durch dieses Angebot wird nicht nur die körperliche Fitness dieser Menschen gefördert, sondern sie werden auch Teil der jeweiligen Sportbewegung/-familie. Special Olympics als weltweit grösste Sportbewegung für Menschen mit einer Beeinträchtigung arbeitet mit bestehenden Sportveranstaltungen zusammen, um diese Events für Sportler:innen mit einer Beeinträchtigung zu öffnen.
Falls du Unterstützung benötigst und im Vorfeld detaillierte Fragen betreffend Geländezugang etc. hast, melde dich auf der Geschäftsstelle (YVc1bWJ5VTBNR2R3WW1WeWJpNWphQT09).

Aktionsinformationen

Haupt-Sidebar

Startzeit Einstiegsmeile: 12:00 Uhr

Ort:

Start: BernExpo-Gelände, Mingerstrasse 6, 3014 Bern

Eine Veranstaltung von:

  • Grand-Prix von Bern
  • Special Olympics

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Frauen mit Behinderung
    Artikel: 6 – Frauen und Mädchen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte und Freiheiten wie alle anderen Menschen haben. Das beinhaltet das Recht auf: Leben, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Bewegungsfreiheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Die Schweiz muss Massnahmen ergreifen, um Ausgrenzung und Vorurteile zu verhindern. Und das Bewusstsein für dieses Thema zu fördern.
  • Gesundheit
    Artikel: 25 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf die gleiche Gesundheitsversorgung wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu bezahlbaren Gesundheitsdiensten haben. Diese Dienste sollen ihren Bedürfnissen entsprechen. Menschen mit Behinderung dürfen bei der Gesundheits-Versorgung und Kranken-Versicherung nicht benachteiligt werden.
  • Kinder mit Behinderung
    Artikel: 7 – Kinder mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie andere Kinder. Bei Entscheidungen ist es wichtig, das Wohl der Kinder zu berücksichtigen. Sie haben auch das Recht, ihre Meinung zu sagen. Die Schweiz unterstützt die Kinder dabei.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
    Artikel: 29 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, an politischen Aktivitäten teilzunehmen. Zum Beispiel Wahlen und öffentliche Angelegenheiten. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Wahl-Unterlagen barrierefrei sind. Und die Wahlen geheim sind.

Partnerschaften

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