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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Freitag, 31. Mai 2024

FC Thun macht Schule

Die Zusammenarbeit mit dem Sunneschyn Steffisburg gehört zum Projekt „FC Thun macht Schule“. Neben dem Sunneschyn besuchen wir dabei noch drei weitere heilpädagogische Schulen regelmässig und gestalten mit ihnen den Turnunterricht.
Das qualitative Hauptziel ist es, körperlich und geistig beeinträchtigte Kinder in einen Bereich zu integrieren, zu welchem sie ohne dieses Projekt keinen Zugang hätten. Quantitativ werden zwei Ziele ins Visier genommen: Einserseits wollen wir bis zu sechs heilpädagogische Schulen für zwei Lektionen pro Woche im Turnunterricht besuchen, anderseits möchten wir mit allen Teilnehmenden wiederum an einem Fussballturnier teilnehmen.
Matthias Bieri
033 225 18 40
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Aktionsinformationen

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2 Turnlektionen zu 90 Minuten

Ort:

Sunneschyn Steffisburg, 3612 Steffisburg
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • FC Thun

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Allgemeine Grundsätze
    Artikel: 3 – Die Grundsätze der UNO-BRK für Menschen mit Behinderung sind: Achtung der Menschen-Würde, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit, Einbeziehung in die Gesellschaft, gleiche Chancen, Zugänglichkeit zum Beispiel zu Bildung, Geschlechter-Gleichstellung, Kinder und ihre Fähigkeiten ernst nehmen.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Kinder mit Behinderung
    Artikel: 7 – Kinder mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie andere Kinder. Bei Entscheidungen ist es wichtig, das Wohl der Kinder zu berücksichtigen. Sie haben auch das Recht, ihre Meinung zu sagen. Die Schweiz unterstützt die Kinder dabei.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.

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