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Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
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Kanton Bern
Mittwoch, 15. Mai 2024

Gastvortrag „Autismus im Hochschulalltag“

Welche Aspekte und Herausforderungen bietet ein Studium für Menschen mit Autismus? Was gilt es zu beachten und was es braucht es, damit Menschen mit und ohne Autismus auf Hochschulniveau in Lehre und Forschung gemeinsam unterwegs sein können? Diese Fragen diskutiert Herr Matthias Huber in seinem Vortrag. Matthias Huber (M.Sc.) ist Autismus-Spezialist und hat 18 Jahre an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der UPD Bern im Fachbereich Autismus gearbeitet. Seit einem Jahr ist er in der Autismus-Beratungsstelle der Stiftung Kind & Autismus in Urdorf und als Gastdozent an verschiedenen Hochschulen, Berufsschulen und Institutionen im In- und Ausland tätig. Matthias Huber lebt mit dem Asperger-Syndrom, einer Form von Autismus.
Das Referat wird ca. eine Stunde dauern. Anschliessend bleibt Raum für Diskussion und Vernetzung.

Aktionsinformationen (Link öffnet sich in neuem Fenster)

Haupt-Sidebar

Beginn:

17:30

Ende:

19:00

Ort:

Universität Bern, Hochschulstrasse 4, Raum Auditorium Maximum, 110 (1. Stock)
Keine Anmeldung nötig

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Höranlage
  • Gebärdensprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Persönliche Mobilität
    Artikel: 20 – Menschen mit Behinderung müssen so weit wie möglich selbständig unterwegs sein können.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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