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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Donnerstag, 13. Juni 2024

Inclusion@Swisscom (DE)

Swisscom engagiert sich aktiv für Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion.  Die Bereitstellung von Arbeitsplätzen und die Integration von Menschen mit Behinderung ist ein wichtiger Teil dieses Engagement und bereichert unsere Perspektivenvielfalt.
Durch barrierefreie Arbeitsbedingungen kann das Unternehmen das volle Potenzial seiner Mitarbeitenden mit Behinderungen ausschöpfen, um ihre Leistungsfähigkeit zu fördern und Potentiale zu entfalten.
In dieser Online-Session erzählen unsere Mitarbeitende mit Behinderung wie der Arbeitsstart bei der Swisscom war und wie sie sich im Alltag bei uns inkludiert fühlen.
Egal ob Behörden, Arbeitnehmende, allgemeine Interessierte, andere Firmen – wir freuen uns über jede Anmeldung. 
Die Session wird aufgenommen.

Haupt-Sidebar

Beginn:

16:00

Ende:

17:00

Ort:

Online

Eine Veranstaltung von:

  • Swisscom

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Audiodeskription

Themen der UNO-BRK:

  • Allgemeine Grundsätze
    Artikel: 3 – Die Grundsätze der UNO-BRK für Menschen mit Behinderung sind: Achtung der Menschen-Würde, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit, Einbeziehung in die Gesellschaft, gleiche Chancen, Zugänglichkeit zum Beispiel zu Bildung, Geschlechter-Gleichstellung, Kinder und ihre Fähigkeiten ernst nehmen.
  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Frauen mit Behinderung
    Artikel: 6 – Frauen und Mädchen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte und Freiheiten wie alle anderen Menschen haben. Das beinhaltet das Recht auf: Leben, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Bewegungsfreiheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Die Schweiz muss Massnahmen ergreifen, um Ausgrenzung und Vorurteile zu verhindern. Und das Bewusstsein für dieses Thema zu fördern.
  • Gleiche Anerkennung vor dem Recht
    Artikel: 12 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Persönliche Mobilität
    Artikel: 20 – Menschen mit Behinderung müssen so weit wie möglich selbständig unterwegs sein können.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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