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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Donnerstag, 06. Juni 2024

Inklusion in der Arbeitswelt (Online Workshop)

Der Workshop vermittelt Grundsatzwissen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung und geht der Frage nach, welchen Nutzen erwartet werden darf und welcher Mehraufwand bei der Anstellung möglicherweise einkalkuliert werden muss.
 
Folgende Themen werden Inhalt des Workshops sein:
–       Was bedeutet Inklusion und wo ist der Unterschied zu Integration?
–       Welche Unterstützungsangebote gibt es für Arbeitgeber, die inklusiver werden möchten?
–       Worauf ist bei der Anstellung einer Person mit Behinderung zu achten?
–       Welchen Nutzen darf ich als Arbeitgeber erwarten?
–       Welches Engagement braucht es von Seite Arbeitgeber?
 
Der Praxisinput von Andrea Andreotti, Geschäftsleiter von Keller Fahnen AG, Biberist, ein klassisches Schweizer KMU, zeigt auf, wie es funktionieren kann, was es für eine gelingende Inklusion braucht und mit welchen Schwierigkeiten sie sich auseinandergesetzt haben.
 
Der Workshop beleuchtet auch die Perspektive und Anliegen von Menschen mit Behinderung. Warum es für sie wichtig ist im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten. Larissa Wyss, Mitarbeiterin von Keller Fahnen, erzählt von ihrem Werdegang und den positiven wie auch erschwerenden Erlebnissen.
 
Im Workshop gibt es genügend Zeit, Fragen aus dem Publikum aufzugreifen und in ein Gespräch zu kommen.

Aktionsinformationen

Haupt-Sidebar

Beginn:

12:00

Ende:

13:00

Ort:

Online

Eine Veranstaltung von:

  • Stiftung Profil Arbeit & Handicap

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang

Themen der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

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