• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
Aktionstage Behindertenrechte
  • Idee
  • Kalender
  • Partnerschaften
  • Mitwirken
Kanton Bern
  • Newsletter
  • Medien
  • Kontakt
  • Suche
  • LinkedIn
  • Facebook
  • Deutsch (Deutsch)
  • Français (Französisch)
  • Kantone
Kanton Bern
Samstag, 08. Juni 2024

Kampagne – gestellt genügt nicht.

Für viele Interessierte in der Region ist das Mittelländische Schwingfest 2024 in Riggisberg der Jahreshöhepunkt. Und weil es zeitlich mit den nationalen Aktinostagen zusammenfällt, haben der Schlossgarten Riggisberg und die Gemeinde Riggisberg die Kampagne „gestellt genügt nicht“ gestartet. Sie nutzt die kraftvolle Schwinger-Energie, um damit der Bewegung rund um die Rechte von Menschen mit Behinderungen Schub zu verleihen. Die sechs umliegenden Gemeinden Guggisberg, Oberbalm, Thurnen, Rüeggisberg, Rüschegg und Schwarzenburg beteiligen sich an der Aktion. Und für die Schwinger*innen Riesen Angela, Ledermann Michael, Schwander Severin und Staudenmann Fabian war sowieso klar: Wir machen mit! Dabei sind einzigartige Bilder entstanden.
Die Kampagne erstreckt sich über den gesamten Zeitraum der Aktionstage. Die Bilder sind etwa am 8. Juni am Sommerfest des Schlossgarten Riggisberg zu sehen.

Aktionsinformationen

Haupt-Sidebar

Die Kampagne erstreckt sich über den gesamten Zeitraum der Aktionstage.

Ort:

Gantrischregion
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Schlossgarten Riggisberg

Zugänglichkeit:

  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Allgemeine Grundsätze
    Artikel: 3 – Die Grundsätze der UNO-BRK für Menschen mit Behinderung sind: Achtung der Menschen-Würde, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit, Einbeziehung in die Gesellschaft, gleiche Chancen, Zugänglichkeit zum Beispiel zu Bildung, Geschlechter-Gleichstellung, Kinder und ihre Fähigkeiten ernst nehmen.
  • Allgemeine Verpflichtungen
    Artikel: 4 – Menschen mit Behinderung werden in Entscheidungen einbezogen. Sie müssen mitreden und mitbestimmen können. Und sie müssen gehört und ernst genommen werden.
  • Begriffsbestimmungen
    Artikel: 2 – In diesem Artikel werden wichtige Wörter erläutert. Zum Beispiel Kommunikation oder die Sprachen-Vielfalt. Einschliesslich Gebärdensprachen. Ebenso wird erklärt, wie Menschen aufgrund ihrer Behinderung behandelt werden müssen. Und warum es wichtig ist, dass sie gleiche Rechte haben.
  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Gleiche Anerkennung vor dem Recht
    Artikel: 12 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Habilitation und Rehabilitation
    Artikel: 26 – Die Schweiz muss Menschen mit Behinderung unterstützen, selbstständig zu sein und am Leben teilzuhaben. Das umfasst, Gesundheit, Arbeit, Bildung und soziale Dienste. Die Unterstützung soll mit der Geburt beginnen. Und auf die Person angepasst sein. Die Schweiz soll die Ausbildung von Fachleuten fördern und Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung bereitstellen.
  • Recht auf Leben
    Artikel: 10 – Alle Menschen haben von Geburt an das Recht auf Leben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass dieses Recht auch für Menschen mit Behinderung gilt. Die Schweiz muss dafür Massnahmen ergreifen.
  • Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
    Artikel: 21 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Meinung frei zu sagen. Sie müssen freien Zugang zu Informationen haben. Die Schweiz muss auf einen barrierefreien Zugang zu Informationen drängen. Sie muss die Verwendung von Gebärdensprache fördern.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
    Artikel: 29 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, an politischen Aktivitäten teilzunehmen. Zum Beispiel Wahlen und öffentliche Angelegenheiten. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Wahl-Unterlagen barrierefrei sind. Und die Wahlen geheim sind.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

Logo UND Generationentandem
Logo Universität Bern
Logo Schlossgarten Riggisberg
Logo MyAbility
Logo Travail.Suisse Formation TSF
Logo Stiftung Rossfeld
Logo Stiftung Bad Heustrich
Logo Sensability
Logo Stiftung Profil
Logo BFSUG
Logo Ladenbistro
Logo inclousion GmbH
Logo Bern Welcome
Logo Recovery College Bern
Logo PH Bern
Logo von Betax
Logo Arwo Frutigland
Logo vhs plus
Logo Swisscom
Logo Stiftung SILEA
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
Logo der kantonalen behindertenkonferenz bern kbk