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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Montag, 27. Mai 2024

Liebe, Sexualität, Behinderung: Welchen Platz hat das intime Leben?

CORPS SOLIDAIRES
 der Westschweizer Verein für Sexualassistenz für Menschen mit Behinderung, lädt Sie ein, an einem Online-Webinar mit dem Titel
“ Liebe, Sexualität, Behinderung: Welchen Platz nimmt das Intimleben ein?“
Dieser Moment wird sich auf die Förderung und Unterstützung der Sexualassistenz für Menschen mit Behinderungen, die Präsentation des Verein, Bildung und verfügbare Serviceleistungen
——————————————–Mit teilnahme von Sébastien KESSLER, Aktivist und Politiker, der sich für die Förderung von Autonomie und Inklusion einsetzt, komitee Mitglied für Inklusion und Behinderung.
Der Inhalt des Zooms wird von Judith AREGGER vorgestellt.Präsidentin des Vereins CORPS SOLIDAIRES, Mitglied des Pilotkomitees für die Ausbildung für sensuale Begleitung und Sexualassistenz.———————————————————-
In diesem Webinar werden folgende Themen vorgestellt:

 Präsentation des Vereins mit einer kurzen Videoaufnahme 

https://youtu.be/IYHwsu6lG6U?feature=shared

Autonomie und Zustimmung in der Sexualassistenz und sinnlichen Begleitung
Zugang zu Sexualassistenz für Menschen mit Behinderungen
Die Vereinstätigkeit (Veranstaltung in Biel, Website, Anmeldung für Ausbildung und Spende)
 Fragen und Antworten

 
——————————————-
Ob Sie ein reiches und erfülltes Intimleben haben, ob Sie eine Behinderung haben, ob Sie Angehörige/r oder Berufstätige/r sind, ob Sie einfach nur sensibel für das Thema sind oder ob Sie vielleicht daran interessiert sind, Sexualassistent/in zu werden – dieses Webinar ist für Sie!
Seien Sie aufgeschlossen und teilen
Sie diese Begegnung mit uns!
Unser Ziel ist es, die Reflexion durch einen offenen und respektvollen Dialog zu ermöglichen,um den Zugang zum Intimleben von Personen zu unterstützen, denen dieses nicht zugänglich ist.
Durch Ihre Teilnahme ermutigen Sie uns, unser Engagement für die Anerkennung ihrer Bedürfnisse in Bezug auf intimes, sexuelles und emotionales Leben aufrechtzuerhalten.——————————————–
Seit 2009 ist Corps Solidaires der einzige Westschweizer Verein, der sich der sinnlichen und sexuellen Begleitung von Menschen mit Behinderungen widmet. Corps Solidaires ist in der ganzen Westschweiz aktiv, aber noch wenig präsent in den Kantonen Jura und Berner Jura. Daher der Wunsch, dieses Webinar zu organisieren, um zu vermitteln, wie wichtig es ist, Berufstätige (aus dem Gesundheits- und Sozialwesen) für das Thema Sexualität zu sensibilisieren.
——————————————-
DANKE FÜR IHRE LESEZEITDANKE FÜR IHRE TEILNAHME
Sie können gerne über uns erzählen, sich mitteilen und diese Themen ansprechen, damit sie nicht länger ein Tabu bleiben.
Teilnahme per Zoom
https://us02web.zoom.us/j/82830141601?pwd=TnNGSEVwcGlQVU9GdG9zRXJkaFRYdz09
Meeting-ID: 828 3014 1601 Geheimcode: 257897
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail
WlhabGJtVnRaVzUwSlRRd1kyOXljSE10YzI5c2FXUmhhWEpsY3k1amFBPT0=
oder per Telefon: +41 77 462 23 29
* Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist nur für Personen über 16 Jahre möglich.

Aktionsinformationen

Haupt-Sidebar

Beginn:

18:00

Ende:

19:30

Ort:

Online

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Gebärdensprache
  • Audiodeskription
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Frauen mit Behinderung
    Artikel: 6 – Frauen und Mädchen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte und Freiheiten wie alle anderen Menschen haben. Das beinhaltet das Recht auf: Leben, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Bewegungsfreiheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Die Schweiz muss Massnahmen ergreifen, um Ausgrenzung und Vorurteile zu verhindern. Und das Bewusstsein für dieses Thema zu fördern.
  • Gesundheit
    Artikel: 25 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf die gleiche Gesundheitsversorgung wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu bezahlbaren Gesundheitsdiensten haben. Diese Dienste sollen ihren Bedürfnissen entsprechen. Menschen mit Behinderung dürfen bei der Gesundheits-Versorgung und Kranken-Versicherung nicht benachteiligt werden.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

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