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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Dienstag, 04. Juni 2024

Verschoben! Neues Datum folgt. #NichtÜberUnsOhneUns: Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Achtung: Diese Veranstaltung musste leider abgesagt werden. Es ist geplant, sie an einem neuen Termin nachzuholen. 
Artikel 29 der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), die die Schweiz am 15. Mai 2014 ratifizierte, fordert, dass Menschen mit Behinderungen vollständig am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen dieselben politischen Rechte wie andere haben und diese auch gleichberechtigt ausüben können. Ein Schattenbericht des Dachverbands der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap vom März 2022 zeigt jedoch, dass die Schweiz in diesem Bereich noch Nachholbedarf hat. Welche Barrieren verhindern noch immer, dass sich Menschen mit Behinderungen politisch beteiligen? Wie können wir diese Barrieren abbauen? Wo in der Politik, der Gesellschaft und den Institutionen muss ein Umdenken stattfinden und wer ist verantwortlich, dass es nun endlich vorwärts geht?
Inputreferat durch Caroline Hess-Klein, Inclusion Handicap
Anschliessend diskutieren wir mit:

Valentin Bunjaku, Jugendparlament Berner Oberland
Caroline Hess-Klein, Inclusion Handicap, Leiterin der Abteilung Gleichstellung
Matyas Sagi-Kiss, Rechtswissenschaftler und Politiker
Luana Schena, Fachverantwortliche Inklusion und Umsetzung UN-BRK, Kanton Schaffhausen

Moderation: Louis Amport, inclousion.ch
Bildquelle: L. Leirner / EBGB

Aktionsinformationen

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Beginn:

19:00

Ende:

20:30

Ort:

Polit-Forum Bern (Käfigturm, Marktgasse 67, 3011 Bern)

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Gleiche Anerkennung vor dem Recht
    Artikel: 12 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
    Artikel: 21 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Meinung frei zu sagen. Sie müssen freien Zugang zu Informationen haben. Die Schweiz muss auf einen barrierefreien Zugang zu Informationen drängen. Sie muss die Verwendung von Gebärdensprache fördern.
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
    Artikel: 29 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, an politischen Aktivitäten teilzunehmen. Zum Beispiel Wahlen und öffentliche Angelegenheiten. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Wahl-Unterlagen barrierefrei sind. Und die Wahlen geheim sind.

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