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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Freitag, 24. Mai 2024

Perspektivenwechsel | Workshop – 17.00 Uhr

Wie kommuniziere ich mit blinden oder sehbeeinträchtigten Menschen? Mit welcher Technik begleite und führe ich eine betroffene Person? Wie arbeiten die anderen Sinne? Welche Hilfsmittel gibt es? Und wie muss die Umgebung barrierefreier gestaltet werden?
In diesem Workshop erleben Sie die wichtigsten Elemente im Bereich Umweltwahrnehmung, Kommunikation, Hilfsmittel und Strategie. Ausgestattet mit Simulationsbrillen und in Begleitung eines spezialisierten Mobilitätslehrers gewinnen Sie Eindrücke, wie sich eine betroffene Person von A nach B bewegen kann.
Der Workshop besteht aus einem kurzen Einführungs-, einem ausführlichen Praxisteil und anschliessendem Apéro (freiwillig) zum Austausch auch mit Betroffenen.
Die Perspektivenwechsel sind Teil einer Sensibilisierungskampagne, die in Kooperation mit dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband SBV durchgeführt wird.
Der Workshop findet bei jeder Witterung statt. Bei starkem Regen wird der Praxisteil im Gebäude durchgeführt.

Aktionsinformationen

Haupt-Sidebar

Beginn:

17:00

Ende:

19:30

Ort:

Grosses Sitzungszimmer im Blinden- und Behindertenzentrum Bern, Neufeldstrasse 95, 3012 Bern

Eine Veranstaltung von:

  • Das B. Blinden- und Behindertenzentrum Bern
  • Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Allgemeine Grundsätze
    Artikel: 3 – Die Grundsätze der UNO-BRK für Menschen mit Behinderung sind: Achtung der Menschen-Würde, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit, Einbeziehung in die Gesellschaft, gleiche Chancen, Zugänglichkeit zum Beispiel zu Bildung, Geschlechter-Gleichstellung, Kinder und ihre Fähigkeiten ernst nehmen.
  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Persönliche Mobilität
    Artikel: 20 – Menschen mit Behinderung müssen so weit wie möglich selbständig unterwegs sein können.

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