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Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
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Kanton Bern
Samstag, 15. Juni 2024

Rollstuhlgängige Stadtführungen «UNESCO-Altstadtbummel» am 15. Juni 2024

Begleiten Sie uns am 1.oder 15. Juni von 15.00 bis ca. 16.30 Uhr auf eine Entdeckungsreise durch das UNESCO-Welterbe und damit in die Vergangenheit der Stadt Bern.
Diese Stadtführungen durch Bern sind hindernisfrei und für alle Interessierten am UNESCO-Welterbe konzipiert. Die verwinkelten Gässchen, barocken Gebäude und bedeutenden Sehenswürdigkeiten der mittelalterlichen Bundesstadt erzählen eine spannende Geschichte. Der klassische UNESCO-Altstadtbummel bietet faszinierende Einblicke in die Vergangenheit der Stadt Bern.
Die Führung kann am 1. oder 15. Juni gebucht werden und kostet jeweils für eine Person mit AHV/IV-Ausweis CHF 20, ohne AHV/IV- Ausweis CHF 25 und für Kinder bis 16 Jahre CHF 12. Jede Person im Rollstuhl kann maximal von einer Begleitperson kostenlos begleitet werden. Eine Anmeldung ist notwendig. Die Anmeldung kann per Mail an citytours@bern.com, telefonisch unter 031 328 12 12 oder direkt auf dieser Webseite erfolgen: https://web4.deskline.net/berntour/de/addservices/list?limAdsServices=e84707a4-7337-43fd-a611-1292697cf448&_ga=2.176225190.2011323652.1642410721-929901760.1641306617. Hinweis: Bei der Direktanmeldung auf der Website muss noch das gewünschte Datum ausgewählt werden.

Aktionsinformationen (Link öffnet sich in neuem Fenster)

Haupt-Sidebar

Beginn:

15:00

Ende:

16:30

Ort:

Treffpunkt: Tourist Information im Bahnhof Bern, Bahnhofplatz 10a, 3011 Bern

Eine Veranstaltung von:

  • Bern Welcome

Anmeldung (Link öffnet sich in neuem Fenster)

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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