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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Donnerstag, 16. Mai 2024

Rundgänge „Perspektivenwechsel zum Abbau von Barrieren“

Selbsterfahrung mit Mobilitäts- und Sehbehinderungen: Begeben Sie sich auf einen geführten oder selbständigen Rundgang durch die Universität Bern mit simulierten Sehbehinderungen und/oder im Rollstuhl. Mit Expert*innen von Sensability an Ihrer Seite, erfahren Sie am eigenen Leib, was es bedeutet, mit Behinderungen zu leben und zu studieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, während den Rundgängen und am Infostand mit Menschen mit Behinderungen in Dialog zu treten. Zudem wird ein Vortrag zum Thema psychische Behinderungen angeboten. Sie erhalten wertvolle Tipps, wie Sie sich für eine inklusive Gesellschaft und für den Abbau von Barrieren im Alltag engagieren können.
Weitere Informationen erhalten sie am Infostand von Sensability, von 12:00 bis 16:00 Uhr, Erdgeschoss vonRoll (Fab8). Die Rundgänge können auch individuell und ohne Voranmeldung absolviert werden. Melden Sie sich dafür am Infostand für weitere Instruktionen.
Übersicht Rundgänge
16.5.2024, 10:00 – 10:45 Uhr Rundgang Sehbehinderungen (vonRoll)
16.5.2024, 11:15 – 12:00 Uhr Rundgang Sehbehinderungen (Unitobler)
16.5.2024, 12:15 – 13:00 Uhr Rundgang Mobilitätsbehinderungen (vonRoll)
16.5.2024, 14:15 – 15:00 Uh Rundgang Mobilitätsbehinderungen (vonRoll)
Die Rundgänge werden zu bestimmten Zeiten ausgeschrieben und mit Anmeldung sein.

Aktionsinformationen

Haupt-Sidebar

Beginn:

10:00

Ende:

16:00

Ort:

Universität Bern, verschiedene Standorte
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Universität Bern
  • Sensability – Expertise für Inklusion

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Persönliche Mobilität
    Artikel: 20 – Menschen mit Behinderung müssen so weit wie möglich selbständig unterwegs sein können.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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