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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Donnerstag, 13. Juni 2024

Säbeli Bum – Das inklusive Festival

Das Säbeli Bum ist seit 2009 ein Fest von und für Freaks & Stars. Ein Festival, bei dem die unterschiedlichsten Menschen zusammenkommen, um gemeinsam inspirierende und schöne Momente zu verbringen. Im Zentrum stehen aber ganz klar Menschen mit einer Behinderung und ihre Freund*innen. Auch in diesem Jahr präsentieren wir wieder ein diverses und inklusives Theater-, Musik und Rahmenprogramm sowie viel Schmaus & Trank und das alles in einem Setting zwischen Jahrmarkt und Sägemehlring. 
Hoselupf – wir ringen mit uns! So das Thema des 16. inklusiven Säbeli Bum Festivals. Wir wollen Konflikten und Streitereien kreativ begegnen, immer wieder den anspruchsvollen Perspektivenwechsel üben, hinter uns zurückstehen und auch mal jemand anderem über die Schulter schauen. Wir wollen zulassen, zureden, zuhören. Wir wollen mit uns und euch ringen. 

Aktionsinformationen

Haupt-Sidebar

Beginn:

18:00

Ende:

22:00

Ort:

Brünnenpark, Bern-Bethlehem
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Die Heitere Fahne

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Allgemeine Grundsätze
    Artikel: 3 – Die Grundsätze der UNO-BRK für Menschen mit Behinderung sind: Achtung der Menschen-Würde, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit, Einbeziehung in die Gesellschaft, gleiche Chancen, Zugänglichkeit zum Beispiel zu Bildung, Geschlechter-Gleichstellung, Kinder und ihre Fähigkeiten ernst nehmen.
  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Kinder mit Behinderung
    Artikel: 7 – Kinder mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie andere Kinder. Bei Entscheidungen ist es wichtig, das Wohl der Kinder zu berücksichtigen. Sie haben auch das Recht, ihre Meinung zu sagen. Die Schweiz unterstützt die Kinder dabei.
  • Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
    Artikel: 21 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Meinung frei zu sagen. Sie müssen freien Zugang zu Informationen haben. Die Schweiz muss auf einen barrierefreien Zugang zu Informationen drängen. Sie muss die Verwendung von Gebärdensprache fördern.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
    Artikel: 29 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, an politischen Aktivitäten teilzunehmen. Zum Beispiel Wahlen und öffentliche Angelegenheiten. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Wahl-Unterlagen barrierefrei sind. Und die Wahlen geheim sind.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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