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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Mittwoch, 05. Juni 2024

Sensibilisierungsworkshop für Gesundheitspersonal

Die Beratungsstelle für Schwerhörige und Gehörlose (BFSUG) führt einen Sensiblisierungsworkshop zum Thema Hörbehinderung für Fachpersonen des Gesundheitswesens durch.
Der Workshop besteht aus einem Vortrag, präsentiert von einer Person mit Hörbehinderung sowie einem Austausch zwischen Spitalpersonal und den Fachpersonen der Beratungsstelle BFSUG. 
Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Bei Fragen können Sie sich per Mail melden:
ZG1GdVpYTnpZUzV0YVdOb2JHbG5KVFF3WW1aemRXY3VZMmc9
anna.fankhauser@bfsug.ch 

Aktionsinformationen

Haupt-Sidebar

Beginn:

09:00

Ende:

11:00

Ort:

Kursraum 1, Julie-von-Jenner-Haus (JJHA), Freiburgstrasse 15, 3010 Bern
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • BFSUG Bern

Zugänglichkeit:

  • Gebärdensprache

Themen der UNO-BRK:

  • Allgemeine Verpflichtungen
    Artikel: 4 – Menschen mit Behinderung werden in Entscheidungen einbezogen. Sie müssen mitreden und mitbestimmen können. Und sie müssen gehört und ernst genommen werden.
  • Freiheit und Sicherheit der Person
    Artikel: 14 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Sie dürfen nicht ohne Grund eingesperrt werden. Menschen mit Behinderung die im Gefängnis sind, haben die gleichen Rechte wie die anderen Gefangenen auch.
  • Gesundheit
    Artikel: 25 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf die gleiche Gesundheitsversorgung wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu bezahlbaren Gesundheitsdiensten haben. Diese Dienste sollen ihren Bedürfnissen entsprechen. Menschen mit Behinderung dürfen bei der Gesundheits-Versorgung und Kranken-Versicherung nicht benachteiligt werden.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Gleiche Anerkennung vor dem Recht
    Artikel: 12 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Habilitation und Rehabilitation
    Artikel: 26 – Die Schweiz muss Menschen mit Behinderung unterstützen, selbstständig zu sein und am Leben teilzuhaben. Das umfasst, Gesundheit, Arbeit, Bildung und soziale Dienste. Die Unterstützung soll mit der Geburt beginnen. Und auf die Person angepasst sein. Die Schweiz soll die Ausbildung von Fachleuten fördern und Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung bereitstellen.
  • Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
    Artikel: 21 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Meinung frei zu sagen. Sie müssen freien Zugang zu Informationen haben. Die Schweiz muss auf einen barrierefreien Zugang zu Informationen drängen. Sie muss die Verwendung von Gebärdensprache fördern.
  • Schutz der Unversehrtheit der Person
    Artikel: 17 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, dass ihre körperliche und seelische Gesundheit geschützt wird.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

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