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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
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Kanton Bern
Freitag, 24. Mai 2024

UN-BRK: Zehn Jahre verstrichen, und was haben wir erreicht?

Am 15. Mai 2024 wurde in der Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wirksam. Diese Konvention verlangt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Grundrechte haben wie Menschen ohne Behinderungen. Die Schweiz meint, die Konvention grösstenteil umgsetzt zu haben. Doch im Jahr 2022 hat die Organisation Inclusion Handicap einen Bericht veröffentlicht, der zeigt, dass in der Schweiz bei weitem noch nicht alle Anforderungen der UN-BRK erfüllt sind und die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen noch weit entfernt sind. Bei unserer Veranstaltung «Zehn Jahre verstrichen, und was haben wir erreicht?» im Rahmen der Aktionstage Behindertenrechte möchten wir deshalb fragen: Wie bewerten Menschen mit Behinderungen die Umsetzung der UNBRK? Was wurde in den letzten zehn Jahren erreicht? Und was muss jetzt getan werden, damit die Umsetzung schneller vorangeht?
Die Veranstaltung ist kostenlos und ohne Anmeldung.

Aktionsinformationen

Haupt-Sidebar

Beginn:

18:00

Ende:

20:00

Ort:

Dachstock, Offenes Höchhus, Höchhusweg 17, 3612 Steffisburg
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • UND Generationentandem

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
    Artikel: 29 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, an politischen Aktivitäten teilzunehmen. Zum Beispiel Wahlen und öffentliche Angelegenheiten. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Wahl-Unterlagen barrierefrei sind. Und die Wahlen geheim sind.

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