Das Kantonale Jugendamt (KJA) des Kantons Bern hat Aufgaben im Bereich Kinder- und Jugendhilfe sowie im Kindes- und Erwachsenenschutz.
Unter anderem ist das KJA ist für die Steuerung, Finanzierung und Aufsicht der besonderen Förder- und Schutzleistungen gemäss Kinderförder- und -schutzgesetz (KFSG) zuständig. Darunter fallen auch stationäre Leistungen für Minderjährige mit Behinderungen.
Das KJA trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche in den unter ihrer Aufsicht stehenden Institutionen Voraussetzungen vorfinden, die Förderung und bestmöglichen Schutz garantieren.