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Aktionstage Behindertenrechte
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Staat Freiburg
Mittwoch, 22. Mai 2024

Sich mit einer psychischen Erkrankung wieder eingliedern

Veranstaltung zum Thema psychische Erkrankungen und Reintegration im Anschluss an die Generalversammlung 2024 des Vereins „Le Radeau“ mit Apéro. Titel: „Sich mit einer psychischen Erkrankung wieder eingliedern“. Erfahrungsberichte von Betroffenen und Fachleuten.

Aktionsinformationen

Gebaüde von der Vereinigung Le Radeau

Haupt-Sidebar

Beginn:

19:00

Ende:

22:00

Ort:

Association le Radeau, Rte de Chavannes 8, 1694 Villorsonnens

Eine Veranstaltung von:

  • Verein Le Radeau

Anmeldung

Sprache der Veranstaltung:


Französisch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Gesundheit
    Artikel: 25 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf die gleiche Gesundheitsversorgung wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu bezahlbaren Gesundheitsdiensten haben. Diese Dienste sollen ihren Bedürfnissen entsprechen. Menschen mit Behinderung dürfen bei der Gesundheits-Versorgung und Kranken-Versicherung nicht benachteiligt werden.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Habilitation und Rehabilitation
    Artikel: 26 – Die Schweiz muss Menschen mit Behinderung unterstützen, selbstständig zu sein und am Leben teilzuhaben. Das umfasst, Gesundheit, Arbeit, Bildung und soziale Dienste. Die Unterstützung soll mit der Geburt beginnen. Und auf die Person angepasst sein. Die Schweiz soll die Ausbildung von Fachleuten fördern und Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung bereitstellen.
  • Schutz der Unversehrtheit der Person
    Artikel: 17 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, dass ihre körperliche und seelische Gesundheit geschützt wird.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

Partnerschaften

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Logo du GroupE
Logo du Centre d'Intégration Socioprofessionnelle
Logo de Pro Infirmis
Logo des Tourismusbüro von Romont und Region
Logo von Mush Harmonie
Logo der Vereinigung Cerebral Freiburg
Logo des Restaurants Vroom
Logo der Stiftung applico
Logo von der Stiftung Loisirs pour tous
Logo von centre oecuménique pastoral spécialisé
Logo von Atelier Creahm
Logo von Clos Fleuri
Logo des Vereins Le Radeau
Logo von La Maison du Gruyère
Logo des Schlosses Gruyères
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