Wer sind wir?
Die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg (GSD (Link öffnet sich in neuem Fenster)) hat, durch sein Sozialvorsorgeamt (SVA (Link öffnet sich in neuem Fenster)), die Aktionstage für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2024 im Kanton Freiburg organisiert.
Die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte 2024 wurden vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB (Link öffnet sich in neuem Fenster)) koordiniert und geführt. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK (Link öffnet sich in neuem Fenster)) hat den partizipativen Ansatz dieser Kampagne unterstützt und erachtet sie als ein wichtiges Mittel zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in der Schweiz für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen.
Was haben wir gemacht?
Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir die nächsten Aktionstage für Behindertenrechte vorbereitet. Diese haben pünktlich zum 10-jährigen Jubiläum der UNO-BRK (Link öffnet sich in neuem Fenster) in der Schweiz und zum 20-jährigen Jubiläum des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG (Link öffnet sich in neuem Fenster)) vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 stattgefunden.
Warum das alles?
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK (Link öffnet sich in neuem Fenster)) muss in der Schweiz umgesetzt werden. Der Kanton Freiburg möchte sich an dieser gemeinsamen Anstrengung beteiligen und diese Themen für die breite Öffentlichkeit sichtbar machen.
Was ist unsere Vision?
Unterschiede sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.
Der Kanton Freiburg will den Menschen mit Behinderungen helfen, ihren Platz innerhalb unserer Gesellschaft zu finden, unter Achtung ihrer Autonomie und ihres Rechts auf Selbstbestimmung.
Der Kanton unterstützt deshalb Massnahmen, die der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention dienen.
Was waren unsere Ziele?
Aktionstage haben Projekte sichtbar gemacht, die die konkrete Umsetzung der Grundsätze der UNO-BRK vorantreiben.
Was waren unsere Qualitätsmerkmale?
Die Massnahmen mussten einen Bezug zur BRK haben, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gewährleisten und für möglichst viele Menschen zugänglich sein.