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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Glarus
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Kanton Glarus
Sonntag, 02. Juni 2024

Eintauchen ins Dunkel

Im Ausgleich zu unserer visuellen Welt konzentrieren wir uns auf unsere anderen Sinne. Wie kann sich ein blinder Mensch orientieren? Wie kann man so kochen und essen? Welche Bedeutung hat das Hören? Was kann man spüren? Welche Hilfsmittel stehen blinden und sehbeeinträchtigten Menschen zur Verfügung? Wie kann man lesen und schreiben? Wo sind die Möglichkeiten und Grenzen der Hilfsmittel? Was bringen uns die digitalen Fortschritte?
Die Veranstalter sorgen für ein abwechslungsreiches Programm im Dunkeln für Kleingruppen oder Einzelpersonen:

ab 08:30 Uhr Duft- und Tastparcour
ab 10:00 Uhr Erfahrungen im Dunklen: Finden Sie heraus, was Sie essen, hören, spüren?
ab 13:30 Uhr Kaffee und Kuchen
ab 15:00 Uhr Pilates und Entspannung
ab 16:30 Uhr Apéro selber machen und geniessen
ab 18:00 Uhr Spaghetti Plausch

Eine Teilnahme nur bei ausgewählten Programmpunkten ist möglich. Das Angebot steht allen Altersgruppen ab acht Jahren offen. Eine vorgängige Anmeldung ist erforderlich. Gruppen und Vereine haben die Möglichkeit, sich an den separat dafür vorgesehenen Daten anzumelden.

Ihre Erlebnisse im Dunkelraum können Diskussionen auslösen. Sehbeeinträchtigte und blinde Menschen aus unserer Region beantworten gerne Ihre Fragen. Für die Anmeldung und Fragen zur Zugänglichkeit kontaktieren Sie bitte die Veranstalterin Susanne Gasser unter susanne.gasser@physio-erlen.ch.

Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Aktionsinformationen

Eine halboffene Tür führt in einen dunklen Raum. Am Türrahmen ist ein Blindenstock angelehnt.

Hauptsidebar

Beginn:

08:30

Ende:

20:00

Ort:

Jugendkeller, reformierte Kirche Glarus-Riedern, Gerichtshausstrasse 55, Glarus

Eine Veranstaltung von:

  • Physiotherapie Erlen Susanne Gasser

Anmeldung

Sprache der Veranstaltung:


deutsch

Zugänglichkeit:

  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.

Partnerschaften

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