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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Glarus
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Kanton Glarus
Dienstag, 11. Juni 2024

Eintauchen ins Dunkel (für Gruppen)

Im Ausgleich zu unserer visuellen Welt konzentrieren wir uns auf unsere anderen Sinne. Wie kann sich ein blinder Mensch orientieren? Wie kann man so kochen und essen? Welche Bedeutung hat das Hören? Was kann man spüren? Welche Hilfsmittel stehen blinden und sehbeeinträchtigten Menschen zur Verfügung? Wie kann man lesen und schreiben? Wo sind die Möglichkeiten und Grenzen der Hilfsmittel? Was bringen uns die digitalen Fortschritte?
Es stehen abwechslungsreiche Programmpunkte zur Auswahl für ein Erlebnis im Dunkeln, die Sie individuell zusammenstellen können:

Duft- und Tastparcour
Erfahrungen im Dunklen: Finden Sie heraus, was Sie essen, hören, spüren?
Kaffee und Kuchen
Apéro selber machen und geniessen
Spaghetti Plausch

Das Angebot steht allen Altersgruppen und Schulklassen ab acht Jahren und für Gruppen bis zu 12 Personen offen.

Ihre Erlebnisse im Dunkelraum können Diskussionen auslösen. Sehbeeinträchtigte und blinde Menschen aus unserer Region beantworten gerne Ihre Fragen. Für die Anmeldung und Fragen zur Zugänglichkeit kontaktieren Sie bitte die Veranstalterin Susanne Gasser unter susanne.gasser@physio-erlen.ch.

Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Aktionsinformationen

Eine halboffene Tür führt in einen dunklen Raum. Am Türrahmen ist ein Blindenstock angelehnt.

Hauptsidebar

Die Dauer der Aktion im Dunkeln und Hellen beträgt maximal 90 Minuten.

Ort:

Jugendkeller, reformierte Kirche Glarus-Riedern, Gerichtshausstrasse 55, Glarus

Eine Veranstaltung von:

  • Physiotherapie Erlen Susanne Gasser

Anmeldung

Sprache der Veranstaltung:


deutsch

Zugänglichkeit:

  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.

Partnerschaften

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Logo Heilpädagogisches Zentrum Glarnerland
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