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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Glarus
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Kanton Glarus
Dienstag, 11. Juni 2024

Podiumsdiskussion: inklusiver Arbeitsmarkt

Die berufliche Integration hat in der UN BRK einen hohen Stellenwert. Arbeiten zu können ist eines der wichtigsten Merkmale für eine Teilhabe in der Gesellschaft. Gemäss Artikel 27 UN BRK soll für alle Menschen mit Behinderungen der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Eine erfolgreiche Eingliederung wirkt sich auf die gesellschaftliche und soziale Teilhabe positiv aus.

An einem Podiumsgespräch werden die Chancen und Risiken im ersten Arbeitsmarkt diskutiert: Was braucht es für eine erfolgreiche Inklusion von Menschen mit einer Behinderung? Welche Anforderungen und welchen Bedarf haben die Arbeitgebenden? Welchen Bedarf haben Mitarbeitende mit einer Behinderung? Welche Rahmenbedingungen braucht es?

Es diskutieren:
Michael Küng, Moderation
Peter Beglinger, COO / Inhaber Stöckli Metall AG und Vertreter Glarner Wirtschaftskammer in der Arbeitsgruppe rework
Hanspeter Bodmer, Mensch mit einer Behinderung
Madlaina Brugger, Leiterin Glarner Wirtschaftsarchiv
Rudolf Litschi, Bereichsleiter Werkstätten Glarnersteg
Tamara Tremp, Fachberaterin Arbeitsintegration Stiftung Profil
Patric Vogel, Hotelier / Inhaber Märchenhotel Braunwald und Vorstand Glarner Wirtschaftskammer

Der Anlass richtet sich an alle interessierten Personen, insbesondere an Arbeitgebende, Menschen mit Behinderungen und Fachpersonen. Im Anschluss an die Diskussion findet ein Apéro statt.

Verschiedene Werkzeuge und ein gelber Handschuh liegen auf einem Holzstumpf.
Foto von Marc Burri, Copyright EBGB

Hauptsidebar

Beginn:

19:00

Ende:

21:00

Ort:

Lintharena, Panoramasaal Ost, Näfels
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Fachstelle zur Förderung von Selbstvertretung Kanton Glarus
  • Hauptabteilung Soziales Kanton Glarus

Sprache der Veranstaltung:


deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Thema der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.

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