• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Glarus
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
  • Idee
  • Kalender
  • Partnerschaften
  • Mitwirken
Kanton Glarus
  • Medien
  • Archiv
  • Kontakt
  • Suche
  • LinkedIn
  • Facebook
  • Kantone
Kanton Glarus
Samstag, 18. Mai 2024

Rollstuhlparkour und Stadtführung im Rollstuhl

Bei dieser Stadtführung haben Nicht-Rollstuhlfahrer die Möglichkeit, Glarus aus einer ganz neuen Perspektive zu entdecken. Sie werden in einen Rollstuhl steigen und die Stadt erkunden. Erfahren Sie aus erster Hand, wie Rollstuhlfahrer ihren Alltag meistern und welche Herausforderungen sie dabei bewältigen müssen. Die Stadtführung wird Ihnen ein tieferes Verständnis für die Bedürfnisse und Anliegen von Rollstuhlfahrern vermitteln. Ganz nebenbei erleben Sie die kleinste Hauptstadt der Schweiz kennen und schätzen.

Beim Rollstuhlparcours haben Sie die Möglichkeit, selbst in einem Rollstuhl Hindernisse zu bewältigen. Unter professioneller Anleitung lernen Sie, wie es ist, im Rollstuhl zu sitzen und sich fortzubewegen. Durch verschiedene Übungen und Aufgaben werden Sie ein Gefühl für die Herausforderungen entwickeln, mit denen Rollstuhlfahrer täglich konfrontiert sind. Der Rollstuhlparcours bietet Ihnen die Möglichkeit, das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern zu schärfen.

Besuchen Sie diese Aktion und erleben Sie Glarus aus einer neuen Perspektive. Tauchen Sie ein in die Welt der Rollstuhlfahrer und gewinnen Sie wertvolle Einsichten, die Ihr Verständnis und Ihre Sensibilität für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erweitern werden.

Versicherung ist Sache der Teilnehmenden!

Ein Mann im Rollstuhl fährt auf dem Trottoir durch Glarus.

Primary Sidebar

Start um 13:30 Uhr

Ort:

Treffpunkt Güterschuppen Glarus
Keine Anmeldung nötig

Sprache der Veranstaltung:


deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Persönliche Mobilität
    Artikel: 20 – Menschen mit Behinderung müssen so weit wie möglich selbständig unterwegs sein können.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
Logo Kanton Glarus transparent