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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Graubünden
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Kanton Graubünden
Samstag, 18. Mai 2024 bis Sonntag, 19. Mai 2024

Inklusives exklusives Pop-Up-Café in der Casa Caumasee

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Flims und die Plankis Stiftung heissen Sie am Pfingstwochenende zum Pop-Up-Café in der Casa Caumasee in Flims Waldhaus herzlich willkommen. In diesem Café arbeiten Menschen mit und ohne Beeinträchtigung eng zusammen. Hier arbeiten Menschen für Menschen. Geniessen Sie köstliches Gelati und andere selbstgemachte Spezialitäten der Plankis Stiftung auf der gemütlichen Gartenterrasse oder im einladenden Salon.

Als besonderes Highlight erwartet Sie zur Eröffnung am Samstag, 18. Mai um 10.00 Uhr ein Open-Air-Konzert mit dem bekannten Bündner Liedermacher Linard Bardill. Der Eintritt ist frei. Das Pop-Up-Café öffnet seine Türen am 18. und 19. Mai jeweils von 10.00 – 18.00 Uhr. Nachmittags wird von 13.00 – 17.00 Uhr ein betreutes Kinderbasteln im 1. Stock der Casa Caumasee angeboten.

Eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen, da die Parkplätze beschränkt sind. Für Gäste mit Einschränkungen wird in der Nähe ein Parkplatz reserviert.

Die Veranstaltung wird unterstützt von der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden und der Stiftung fondia.

Aktionsinformationen

Eine Mitarbeiterin der Plankis Stiftung serviert ein selbstgemachtes Gelati

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18.05.2024 um 10.00 Uhr Konzert

Ort:

Casa Caumasee, Rudi Dado 6, 7018 Flims Waldhaus
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Flims
  • Plankis Stiftung, Chur

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
    Artikel: 29 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, an politischen Aktivitäten teilzunehmen. Zum Beispiel Wahlen und öffentliche Angelegenheiten. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Wahl-Unterlagen barrierefrei sind. Und die Wahlen geheim sind.

Partnerschaften

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Logo Stiftung Scalottas
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Ein Cartoon, der drei fröhliche Personen darstellt, die gemeinsam einen riesigen, bunten Beachball hochhalten. Von links nach rechts: Ein Mann mit Sonnenbrille und Gehstock, ein Kind im Rollstuhl, das den Ball mit beiden Händen anhebt, und eine ältere Frau mit Gehstock. Alle Figuren lächeln und die Szene wirkt leicht und beschwingt.
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