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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Graubünden
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Kanton Graubünden
Freitag, 24. Mai 2024

TURISMO INCLUSIVO

Movimento Poschiavo ist eine Institution, die Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen unterstützt und begleitet, damit sie sich als Teil der Gesellschaft fühlen. Valposchiavo Turismo ist ein Dienst, der alle Menschen erreichen will, die sich für das schöne Tal am Alpenrand interessieren, ohne jemanden auszuschliessen! So entstand die Idee, im Laden des Movimento Poschiavo in der Via da Mezz 69, im Zentrum des Dorfes, einen neuen Informationsschalter einzurichten, an dem Menschen mit Behinderungen, die im Valposchiavo leben, den Touristen die ersten grundlegenden Informationen geben werden. Dieselben Personen werden auch audiovisuelle Inhalte in einfacher, für alle zugänglicher Sprache konzipieren und produzieren, um die Schönheit eines ganzen Tals, einer ganzen Region bekannt zu machen. Eine Aktion der Kommunikation und der touristischen Information, um alle zu erreichen, Grenzen und Barrieren zu überwinden.

Aktionsinformationen

Josy Battaglia (Leiter der Geschäftsstelle Movimento Poschiavo), Kati Nussio (Klientin Movimento Poschiavo), Kaspar Howald (Direktor Valposchiavo Turismo).

Haupt-Sidebar

Beginn:

17:00

Ende:

19:00

Ort:

Negozio Movimento Poschiavo, via da Mezz 69, 7742 Poschiavo
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Movimento Poschiavo
  • Valposchiavo Turismo

Sprache der Veranstaltung:


Italienisch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
    Artikel: 21 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Meinung frei zu sagen. Sie müssen freien Zugang zu Informationen haben. Die Schweiz muss auf einen barrierefreien Zugang zu Informationen drängen. Sie muss die Verwendung von Gebärdensprache fördern.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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Logo Stiftung Zugang für alle
Logo Plankis Stiftung
Logo Christian Flütsch
Logo Bike Academy Davos
Logo RTR
Logo Surselva
Logo Restaurant Loë
Logo Sozialamt
Logo chur@work
Logo Tag des Bündner Sports
Logo login Berufsbildung AG
Logo Tennis Club Giubiasco
Logo Buchli Orthopädie- und Rehatechnik AG
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Logo Berufsschule PrA Graubünden
Logo Buna Vista Golf Sagogn
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Logo Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA)
Logo Pro Infirmis
Ein Cartoon, der drei fröhliche Personen darstellt, die gemeinsam einen riesigen, bunten Beachball hochhalten. Von links nach rechts: Ein Mann mit Sonnenbrille und Gehstock, ein Kind im Rollstuhl, das den Ball mit beiden Händen anhebt, und eine ältere Frau mit Gehstock. Alle Figuren lächeln und die Szene wirkt leicht und beschwingt.
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