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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Luzern
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Kanton Luzern
Freitag, 17. Mai 2024

Ich habe es geschafft!

Die Selbstbetroffene Marianne Gegeckas (gehörlos) ist die erste gehörlose Osteopathin in der Schweiz. Sie bietet Interessierten einen spannenden sowie amüsanten Einblick in ihren beruflichen Werdegang als Cranio Sacral Therapeutin und Osteopathin.

Porträt Marianne Gegeckas

Hauptsidebar

Beginn:

18:30

Ende:

20:30

Ort:

frangipanipraxis, Praxisgemeinschaft Hirschengraben, Hirschengraben 11, 4. Stock, 6003 Luzern

Eine Veranstaltung von:

  • frangipanipraxis – Marianne Gegeckas

Anmeldung
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Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Frauen mit Behinderung
    Artikel: 6 – Frauen und Mädchen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte und Freiheiten wie alle anderen Menschen haben. Das beinhaltet das Recht auf: Leben, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Bewegungsfreiheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Die Schweiz muss Massnahmen ergreifen, um Ausgrenzung und Vorurteile zu verhindern. Und das Bewusstsein für dieses Thema zu fördern.
  • Gesundheit
    Artikel: 25 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf die gleiche Gesundheitsversorgung wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu bezahlbaren Gesundheitsdiensten haben. Diese Dienste sollen ihren Bedürfnissen entsprechen. Menschen mit Behinderung dürfen bei der Gesundheits-Versorgung und Kranken-Versicherung nicht benachteiligt werden.
  • Habilitation und Rehabilitation
    Artikel: 26 – Die Schweiz muss Menschen mit Behinderung unterstützen, selbstständig zu sein und am Leben teilzuhaben. Das umfasst, Gesundheit, Arbeit, Bildung und soziale Dienste. Die Unterstützung soll mit der Geburt beginnen. Und auf die Person angepasst sein. Die Schweiz soll die Ausbildung von Fachleuten fördern und Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung bereitstellen.

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