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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Luzern
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Kanton Luzern
Mittwoch, 22. Mai 2024 bis Samstag, 15. Juni 2024

Mit Unterstützter Kommunikation die Natur entdecken – ein kommunikativ barrierefreier Rundgang durchs Museum Luzern

Der Rundgang führt durch die heimische Natur. An verschiedenen Stationen lassen sich Tiere und Pflanzen und ihr Lebensraum entdecken. Dabei gilt es Rätsel zu lösen und der richtigen Spur zu folgen. Da die Stationen und Inhalte auch mittels Unterstützter Kommunikation (Symbolen und PORTA-Gebärden) vermittelt werden, ist der Zugang auch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gesichert. Wer die Unterstützte Kommunikation und ihre Mittel und Methoden noch nicht kennt, hat Gelegenheit, in die “UK” einzutauchen, einige PORTA-Gebärden zu lernen und die Kommunikation mit Symbolen auszuprobieren. Der Rundgang ist für Kinder und Erwachsene mit kognitiver Beeinträchtigung empfohlen.

Logo Luzerner Museen ergänzt mit den Symbolen für Natur und Museum und Logo Rodtegg

Hauptsidebar

während Öffnungszeiten des Natur-Museums

Ort:

Museum Luzern Natur-Museum, Kasernenplatz 6, 6003 Luzern
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • die Rodtegg, Stiftung für Menschen mit körperlicher Behinderung
  • Museum Luzern

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Gebärdensprache
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Begriffsbestimmungen
    Artikel: 2 – In diesem Artikel werden wichtige Wörter erläutert. Zum Beispiel Kommunikation oder die Sprachen-Vielfalt. Einschliesslich Gebärdensprachen. Ebenso wird erklärt, wie Menschen aufgrund ihrer Behinderung behandelt werden müssen. Und warum es wichtig ist, dass sie gleiche Rechte haben.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
    Artikel: 21 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Meinung frei zu sagen. Sie müssen freien Zugang zu Informationen haben. Die Schweiz muss auf einen barrierefreien Zugang zu Informationen drängen. Sie muss die Verwendung von Gebärdensprache fördern.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

Partnerschaften

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Logo Swisscom
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