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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Luzern
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Luzern
Donnerstag, 16. Mai 2024

Zwei Jubiläen sind Grund zum Feiern – oder doch nicht?

Seit 2004 haben wir das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) und seit 2014 haben wir uns verpflichtet die UNO-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Zwei wichtige Jubiläen in einem Jahr! Grund genug sich über die Veränderungen, sowie über die Situation von Menschen mit Behinderung von heute auseinanderzusetzen. Menschen mit und ohne Behinderung diskutieren auf dem Podium über erreichtes, unerreichtes und die Zukunft der Inklusion. Menschen mit Behinderung treten heute zu recht selbstbewusster auf und treten für ihre Rechte in der Gesellschaft öffentlich und sichtbar ein. Nach 20 Jahre BehiG und 10 Jahre BRK dürfen, ja müssen wir uns das erlauben!
Der Abend wird von den zwei Luzerner Rappern Freeze und SONIX! eröffnet. Sie präsentieren uns ihren aktuellen inklusiven Videoclip «Zäme i dem Boot»!

Demonstration mit vielen Menschen mit und ohne Behinderung. Auf einem orangen Banner steht procap.

Primary Sidebar

Beginn:

18:30

Ende:

20:30

Ort:

Südpol, Arsenalstrasse 28, 6010 Kriens

Eine Veranstaltung von:

  • Procap Zentralschweiz

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Höranlage
  • Gebärdensprache

Themen der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Frauen mit Behinderung
    Artikel: 6 – Frauen und Mädchen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte und Freiheiten wie alle anderen Menschen haben. Das beinhaltet das Recht auf: Leben, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Bewegungsfreiheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Die Schweiz muss Massnahmen ergreifen, um Ausgrenzung und Vorurteile zu verhindern. Und das Bewusstsein für dieses Thema zu fördern.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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Logo Rigi Plus AG
Logo Stadt Luzern
Logo Bibliotheksverband Region Luzern
Logo Kleintheater Luzern
Logo Fussballclub Luzern
Logo Porsche
Logo Stadt Luzern
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Logo Contenti
Logo Procap
Logo Verein "Vitamin Berg"
Logo Stadt Willisau
Logo Freizeittreff. Für Menschen mit Unterstützungsbedarf
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Logo Stiftung Besuchsdienst Innerschweiz
Logo MUX
Logo Pilatus Indoor
Stiftung Denk an mich
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Logo Badmintonclub Luzern
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