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Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
Zukunft Inklusion – Kantone Obwalden und Nidwalden
Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
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Kantone Obwalden und Nidwalden
Freitag, 24. Mai 2024

Besuch der Kantonsratssitzung (OW)

Der Kantonsrat Obwalden möchte im Rahmen der Aktionstage ein Zeichen setzen und lädt am Vormittag 24. Mai 2024 speziell Obwaldnerinnen und Obwaldner mit Behinderung oder Beeinträchtigung dazu ein, die Ratssitzung live vor Ort im historischen Rathaus in Sarnen zu besuchen. Das Kantonsparlament hat im Ratssaal seit kurzem eine moderate technische Aufrüstung widerfahren. Dazu zählen nebst einer elektronischen Abstimmungsanlage sowie Strom- und WLAN-Zugang für die Ratsmitglieder auch eine Visualisierung der Abstimmungsergebnisse für die Besucherinnen und Besucher sowie eine Gehörlosenschleife, welche Menschen mit einer Hörbehinderung beim Verfolgen der Ratsdebatte unterstützt. Das mehr als 600 Jahre alte Rathaus ist grösstenteils rollstuhlgerecht eingerichtet, aber nicht komplett schwellenfrei. Wir bereiten an jenem Vormittag den Zugang sowie die Besucherplätze aber insbesondere für Rollstuhlfahrende sowie für Menschen mit Hörbehinderung vor. Wir bitten Sie infolge der generell engen Platzverhältnisse um Anmeldung bis 17. Mai 2024.

Aktionsinformationen

Kantonsratssitzung im Rathaus Sarnen

Hauptsidebar

Eintreffen zwischen 08:15 Uhr und 08:30 Uhr. Besucherinnen und Besucher müssen einen gültigen Personalausweis dabeihaben.

Ort:

Rathaus, Dorfplatz 8,

Eine Veranstaltung von:

  • Kantonsrat Obwalden

Anmeldung (Link öffnet sich in neuem Fenster)

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Höranlage
  • Gebärdensprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
    Artikel: 29 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, an politischen Aktivitäten teilzunehmen. Zum Beispiel Wahlen und öffentliche Angelegenheiten. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Wahl-Unterlagen barrierefrei sind. Und die Wahlen geheim sind.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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