Wer sind wir?
Das kantonale Sozialamt Obwalden und das kantonale Gesundheitsamt Nidwalden leisten einen Beitrag, dass sich alle Menschen in den Kantonen Obwalden und Nidwalden am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Auftrag des Sozialamts Obwalden und des Gesundheitsamts Nidwalden ist unter anderem die Förderung von guten Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung. Die Kantone Ob- und Nidwalden sind dafür zuständig, den Bedarf von Menschen mit Behinderung zu erfassen und die Bevölkerung für die Thematik der Behinderung zu sensibilisieren sowie Inklusion zu fördern.
Die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte 2024 werden vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) koordiniert und geführt. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) unterstützt den partizipativen Ansatz dieser Kampagne und erachtet sie als ein wichtiges Mittel zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in der Schweiz für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen.
Was machen wir?
Gemeinsam bereiten wir die nächsten Aktionstage Behindertenrechte vor. Diese finden pünktlich zum 10-jährigen Jubiläum der UNO-BRK in der Schweiz und zum 20-jährigen Jubiläum des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) vom 15. Mai bis 15. Juni 2024 statt.
Warum das alles?
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist keine Kür, sondern eine Pflicht. Für die Umsetzung der UNO-BRK braucht es jedoch ein breites Bündnis. Mit den Aktionstagen können wir das Thema in die breite Öffentlichkeit tragen.
Was ist unsere Vision?
Menschen mit Behinderung haben dieselben Rechte wie alle anderen auch! Dafür setzen wir uns ein. Menschen mit Behinderung sollen spontan und autonom den öffentlichen Verkehr nutzen können: wie alle anderen auch. Sie sollen an Freizeit, Kultur- und Sportveranstaltungen teilnehmen können: wie alle anderen auch. Und wie alle anderen auch sollen Menschen mit Behinderung den gleichen Zugang zu Bildung, zur Gesundheitsversorgung, zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und Geschäften sowie zu Information und Kommunikation haben. Denn genauso ist dies in der UNO-Behindertenrechtskonvention verankert. Diese hat die Schweiz unterzeichnet und sie ist seit 2014 verpflichtend.
Was sind unsere Ziele?
Die Aktionstage bieten die Möglichkeit neue, bereits geplante oder umgesetzte Massnahmen der Öffentlichkeit zu zeigen, welche die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderung verbessern. Damit soll die politische Agenda positiv beeinflusst werden. Bei den Aktionen können Hindernisse sichtbar und erlebbar gemacht werden. Gleichzeitig soll praktisches Wissen vermittelt werden, um zielgerichtete und nachhaltige Lösungen zu finden. Entscheidend dafür ist ein handlungsfähiges und vielfältiges Netzwerk. Hierfür werden Austauschgefässe geschaffen und Unterstützungsangebote bereitgestellt.
Was sind unsere Qualitätsmerkmale?
Wir haben den Anspruch, dass die Aktionen einen Bezug zur UNO-BRK aufweisen, den Einbezug von Menschen mit Behinderung sicherstellen und den Zugang für alle sichern.