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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Schaffhausen
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Schaffhausen
Donnerstag, 23. Mai 2024

Was bedeutet die UNO-BRK für die Volksschule?

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) wurde 2006 in New York von der Generalversammlung der UNO verabschiedet und von der Schweiz 2014 ratifiziert und in Kraft gesetzt. Während sich die BRK insgesamt umfassend auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen bezieht, geht sie in Artikel 24 spezifisch auf die Bildung ein. Durch die BRK entstand im Schweizer Bildungssystem eine neue Dynamik bei Entwicklungen, die bereits im Gang waren, und es wurden auch neue Diskussionen ausgelöst. Inwiefern hängt nun die aktuelle, vielerorts herausfordernde Situation in den Schulen mit den in der BRK formulierten Forderungen zusammen? Wo stehen die in diesem Zusammenhang laufenden Entwicklungen in der Schweiz? Was können die verschiedenen Akteurinnen und Akteure in unserem Bildungssystem und insbesondere in der Volksschule für einen Beitrag leisten, damit der in der BRK geforderte diskriminierungsfreie Zugang zu Bildung gewährleistet werden kann?

Im Anschluss an eine thematische Einführung bietet die Veranstaltung Gelegenheit zur Analyse und Diskussion der aktuellen Situation aus verschiedenen Perspektiven und zum Austausch dazu, wie die gegenwärtig vorhandenen Herausforderungen gemeinsam angegangen werden können.

Logo der UNO-BRK

Primary Sidebar

Beginn:

17:00

Ende:

19:00

Ort:

Güterhof – Gastronomie am Rhein, Freier Platz 10, 8200 Schaffhausen

Eine Veranstaltung von:

  • Pädagogische Hochschule Schaffhausen
  • Erziehungsdepartement Schaffhausen

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Thema der UNO-BRK:

  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.

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