Der Workshop vermittelt Grundsatzwissen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung im Bereich Arbeit. Die Themen sind:
– Was bedeutet Art. 27 UN BRK
– Darf eine Person mit IV-Rente im ersten Arbeitsmarkt arbeiten?
– Wie finde ich als Person mit IV-Rente eine Anstellung und welche Unterstützung erhalte ich?
– Wie wird der Lohn berechnet?
– Was bedeutet es im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten?
– Welche Unterstützung erhalte ich, wenn ich die Stelle verliere?
Die Experten erklären, was möglich ist und wie wir Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen. Profil vermittelt seit vielen Jahren Inklusionsarbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt für IV-Rentner. Diese Arbeitsplätze sind Alternativen zu Arbeitsplätzen in Werkstätten und bieten Wahlfreiheit, Inklusion in die Gesellschaft und Perspektiven.
Ein Mitarbeiter mit Behinderung erklärt in einem Gespräch, warum es für ihn wichtig ist im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten. Er erzählt von den Vorteilen aber auch von den Herausforderungen einer Anstellung im ersten Arbeitsmarkt.