Wer sind wir?
Das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) organisierte die Aktionstage Behinderten-Rechte im Kanton Solothurn. Die Aktionstage fanden vom 16. Mai bis zum 13. Juni 2024 statt. Mit unserem «Leitbild Behinderung» (Leitbild) haben wir die Verantwortung, ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern.
Die Fach-Kommission «Menschen mit Behinderungen» (Fako MmB) hat bei der Erarbeitung des Leitbildes mitgeholfen. Die Kommission besteht aus Fach- und Behinderten-Organisationen sowie Personen mit Behinderungen. Die Mitglieder der Kommission planten und führten die Aktionen durch. Auch andere Verwaltungsstellen waren beteiligt, zum Beispiel das kantonale Personal-Amt (PA) und weitere Organisationen (siehe Partnerschaften).
Die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte 2024 wurden vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) geleitet und geführt. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) unterstützte den partizipativen Ansatz dieser Kampagne. Die SODK betrachtet die Aktionstage als ein wichtiges Mittel, um die Öffentlichkeit in der Schweiz für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Hier finden Sie die Übersicht aller Kantone (Übersicht).
Was machen wir?
Gemeinsam haben wir die Aktionstage Behindertenrechte 2024 vorbereitet. Diese fanden zum 10-jährigen Jubiläum der UNO-BRK in der Schweiz und zum 20-Jährigen Jubiläum des Behindertengleichstellungs-Gesetzes (BehiG) vom 16. Mai bis 13. Juni statt.
Wir vom Kanton Solothurn möchten unsere Aktionen an möglichst vielen Handlungsfeldern des «Leitbildes Behinderung» ausrichten. Es sind dies:
- die Existenzsicherung,
- die Bildung,
- die Mobilität,
- die Lebensform,
- die Arbeit,
- die Freizeit und Kultur,
- die politische Partizipation sowie
- die Verwaltung
Weitere Informationen zu den Aktionen finden Sie im Kalender (Kalender).
Warum das alles?
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist keine Kür. Sie ist eine Pflicht. Mit den Aktionstagen können wir das Thema in die breite Öffentlichkeit tragen.
Was ist unsere Vision?
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Wir setzen uns dafür ein, dass sie:
- spontan und selbstständig den öffentlichen Verkehr nutzen können.
- an Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen teilnehmen können.
- den gleichen Zugang zu folgenden Dingen haben, wie alle anderen auch:
- Bildung
- Gesundheitsversorgung
- Arbeitsmarkt
- Wohnraum
- Geschäften
- Information
- Kommunikation
Das ist in der UNO-Behindertenrechtskonvention verankert. Diese hat die Schweiz unterzeichnet und sie ist seit 2014 verpflichtend.
Was sind unsere Ziele?
Die Aktionstage boten die Möglichkeit, neue, bereits geplante oder umgesetzte Massnahmen der Öffentlichkeit zu zeigen. Sie sollen dazu beitragen, dass die Lebens-Bedingungen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Die Aktionstage sollen die Politik positiv beeinflussen. Bei den Aktionen werden Hindernisse aufgedeckt und es wird praktisches Wissen vermittelt, um gezielte und langfristige Lösungen zu finden. Ein handlungsfähiges und vielfältiges Netzwerk ist dafür entscheidend. Deshalb werden Möglichkeiten zum Austausch geschaffen und Hilfe angeboten.
Was sind unsere Qualitätsmerkmale?
Unser Ziel ist es, dass:
- unsere Aktionen einen Bezug zur UNO-BRK haben.
- Menschen mit Behinderungen miteinbezogen werden.
- alle Menschen Zugang haben.