Machen Sie mit und werden Sie Teil der Aktionstage Behindertenrechte 2024! Vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024 finden unter dem Motto «Zukunft Inklusion» Aktionstage in der ganzen Schweiz, auch im Kanton Luzern statt.
Das Anmeldefenster für die Aktionstage ist noch für Aktionen in Kombination mit einem Antrag auf Fördermittel offen. Sie haben bis am 15. März Zeit, Ihre Aktion in Kombination mit einem Antrag auf Fördermittel einzureichen. Hier ist der Link für das Anmeldeformular. Erfahren Sie mehr in unserem Faktenblatt oder im Informationsblatt.
Aktionspartnerinnen und Aktionspartner, die ein gemeinnütziges Interesse verfolgen, können mit dem Antragsformular Fördermittel beantragen.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bildet bereits seit 2004 eine wichtige Rechtsgrundlage. Zweck der UNO-BRK und des BehiG ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu stärken. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK und das BehiG umzusetzen.
Im Rahmen der Jubiläen wollen wir der Umsetzung der Menschenrechte Schub verleihen, gemeinsam handeln und gute Beispiele sichtbar machen.