Das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) sichert Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und ihren Familien den Zugang zu bedarfsgerechten und qualitativ hochstehenden Leistungen. Es ist für die Planung, Entwicklung und Finanzierung von Leistungen der Behindertenhilfe in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Tagesbetreuung sowie der Kinder- und Jugendhilfe in Heimen und Pflegefamilien zuständig. Es bewilligt und beaufsichtigt die Heime für Kinder, Jugendliche und behinderte Erwachsene sowie die Kindertagesstätten und schulergänzenden Angebote. Zudem ist es für die heilpädagogische Früherziehung, die Schulsozialarbeit auf der Sekundarstufe und die Kinder- und Jugendförderung zuständig.
Das AKJB gliedert sich in die Bereiche Kind und Jugend / Behindertenangebote.