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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Graubünden
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Graubünden
Mittwoch, 15. Mai 2024

«Begegniga erleba!» Umsetzung der UN-BRK in der Stiftung Scalottas

Mit dieser Aktion möchten wir sensibilisieren, aufmerksam machen und aufzeigen, wie die Ziele der UNO Behindertenrechtskonvention in einer Institution für die Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden.

Geniessen Sie zusammen mit Bewohnenden, Mitarbeitenden, Angehörigen, Partnern und der Bevölkerung die musikalische Unterhaltung mit «four4you», dem Bündner Quartett für unvergessliche musikalische Highlights von Gospel, Evergreens bis Soul und Blues. Wir freuen uns auf Sie!

Aktionsinformationen

Scalottas Fasnacht – der Inklusionsanlass im Dorf für Bewohnerinnen und Bewohner, Kinder aus der Region, Freunde, Angehörige und die Dorfbevölkerung.

Seitenspalte

Beginn:

17:00

Ende:

20:00

Ort:

Stiftung Scalottas, Restaurant, Carutta 2, 7412 Scharans
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Stiftung Scalottas
  • Gemeinde Scharans

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Höranlage

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Freiheit und Sicherheit der Person
    Artikel: 14 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Sie dürfen nicht ohne Grund eingesperrt werden. Menschen mit Behinderung die im Gefängnis sind, haben die gleichen Rechte wie die anderen Gefangenen auch.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
    Artikel: 29 – Menschen mit Behinderung haben das Recht, an politischen Aktivitäten teilzunehmen. Zum Beispiel Wahlen und öffentliche Angelegenheiten. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Wahl-Unterlagen barrierefrei sind. Und die Wahlen geheim sind.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
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