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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Graubünden
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Graubünden
Samstag, 01. Juni 2024

Cor el motor

Am 1. Juni 2024 lassen wir die Motoren knattern, unser Cor el motor findet wieder statt. Dabei handelt es sich um ein Motorradtreffen mit rund 200 Motorrädern und Seitenwagen, welche sich aus allen Ecken der Schweiz treffen, um einen tollen Tag mit uns zu verbringen. Auf dem Areal gibt es ab 10:00 Uhr die Möglichkeit, sich zu verpflegen und zu verweilen – beim Spiele spielen, dem Besuch der Hüpfburg oder beim Kinderschminken.

Der Höhepunkt des Anlasses ist für alle die Töff-Rundfahrt mit Mitfahrgelegenheit für unsere Klientinnen und Klienten sowie zahlreichen Begleiterinnen und Begleitern. Um 13:30 Uhr verlässt die riesige Töff-Gemeinschaft die Casa Depuoz und macht sich auf zum Ausflug. Die strahlenden Gesichter bei der Rückkehr sind unbezahlbar und einige freuen sich dann schon aufs nächste Jahr. Der Abschluss des Anlasses findet im Camping Trun mit Konzert und anschliessendem Ausklang des Abends statt.

Das Foto zeigt eine Szene vom letztem Jahr. Eine Stunt Show hat unser Publikum staunen und begeistern lassen.

Seitenspalte

Beginn:

10:00

Ende:

16:00

Ort:

Areal der Casa Depuoz, Via Crap Gries 1, 7166 Trun
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Casa Depuoz

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Habilitation und Rehabilitation
    Artikel: 26 – Die Schweiz muss Menschen mit Behinderung unterstützen, selbstständig zu sein und am Leben teilzuhaben. Das umfasst, Gesundheit, Arbeit, Bildung und soziale Dienste. Die Unterstützung soll mit der Geburt beginnen. Und auf die Person angepasst sein. Die Schweiz soll die Ausbildung von Fachleuten fördern und Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung bereitstellen.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
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