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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Graubünden
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Kanton Graubünden
Sonntag, 09. Juni 2024

Gemeinsam Gottesdienst feiern

Unser ökumenischer Gottesdienst steht unter dem Motto: „Gemeinsam feiern“. Am 9. Juni ist es soweit: Wir möchten gemeinsam feiern. Das reformierte Pfarramt für Menschen mit einer Behinderung und die katholische Behindertenseelsorge laden zu einem Sommergottesdienst in die Comanderkirche ein. Interessierte aus der ARGO Chur bereiten den Gottesdienst gemeinsam mit uns vor. Musikschüler und Musikschülerinnen aus dem Schulheim Chur spielen während des Gottesdienstes auf ihren Instrumenten.

Es findet ein spannender Gottesdienst statt, mit einem kleinen Theaterstück, Geschichten, Musik, Gebeten und vielem mehr. Nach dem Gottesdienst gibt es einen Zvieri.

Wir freuen uns auf den Sommergottesdienst.

"Gemeinsam feiern.“ Dekoration auf dem Taufstein der Comanderkirche in einem ökumenischen Sommergottesdienst.

Haupt-Sidebar

Beginn:

14:30

Ende:

16:30

Ort:

Comanderkirche und Kirchgemeindehaus Comander, Sennensteinstrasse 28, 7000 Chur
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Pfarramt für Menschen mit einer Behinderung der reformierten Landeskirche Graubünden
  • Behindertenseelsorge der katholischen Landeskirche Graubünden

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Höranlage
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Frauen mit Behinderung
    Artikel: 6 – Frauen und Mädchen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte und Freiheiten wie alle anderen Menschen haben. Das beinhaltet das Recht auf: Leben, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Bewegungsfreiheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Die Schweiz muss Massnahmen ergreifen, um Ausgrenzung und Vorurteile zu verhindern. Und das Bewusstsein für dieses Thema zu fördern.
  • Kinder mit Behinderung
    Artikel: 7 – Kinder mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie andere Kinder. Bei Entscheidungen ist es wichtig, das Wohl der Kinder zu berücksichtigen. Sie haben auch das Recht, ihre Meinung zu sagen. Die Schweiz unterstützt die Kinder dabei.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

Logo Museum Klosters
Logo Heimzentrum Arche Nova
Logo Schweizer Jugendherbergen
Logo Katholische Landeskirche Graubünden
Logo LAKIMI
Logo Buchli Orthopädie- und Rehatechnik AG
Logo Komiktheater
Logo BSV - Bündner Verband für Sport
Logo Arosa Tourismus
Logo Shark Team 2000
Helene Zimmermann
Logo Plankis Stiftung
Logo Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV
Logo Kirchner Museum Davos
Logo Valposchiavo
Logo ARGO Stiftung
Logo Berufsschule PrA Graubünden
Logo Movimento Poschiavo
Logo RTR
Logo Access Unlimited
Logo Pro Infirmis
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Logo Buna Vista Golf Sagogn
Logo Engadin Scuol Zernez
Logo Restaurant Loë
Logo Stiftung Zugang für alle
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Logo Graubünden Ferien
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Logo Davos Klosters
Ein Cartoon, der drei fröhliche Personen darstellt, die gemeinsam einen riesigen, bunten Beachball hochhalten. Von links nach rechts: Ein Mann mit Sonnenbrille und Gehstock, ein Kind im Rollstuhl, das den Ball mit beiden Händen anhebt, und eine ältere Frau mit Gehstock. Alle Figuren lächeln und die Szene wirkt leicht und beschwingt.
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