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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Graubünden
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Graubünden
Sonntag, 09. Juni 2024

Gemeinsam Gottesdienst feiern

Unser ökumenischer Gottesdienst steht unter dem Motto: „Gemeinsam feiern“. Am 9. Juni ist es soweit: Wir möchten gemeinsam feiern. Das reformierte Pfarramt für Menschen mit einer Behinderung und die katholische Behindertenseelsorge laden zu einem Sommergottesdienst in die Comanderkirche ein. Interessierte aus der ARGO Chur bereiten den Gottesdienst gemeinsam mit uns vor. Musikschüler und Musikschülerinnen aus dem Schulheim Chur spielen während des Gottesdienstes auf ihren Instrumenten.

Es findet ein spannender Gottesdienst statt, mit einem kleinen Theaterstück, Geschichten, Musik, Gebeten und vielem mehr. Nach dem Gottesdienst gibt es einen Zvieri.

Wir freuen uns auf den Sommergottesdienst.

"Gemeinsam feiern.“ Dekoration auf dem Taufstein der Comanderkirche in einem ökumenischen Sommergottesdienst.

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Beginn:

14:30

Ende:

16:30

Ort:

Comanderkirche und Kirchgemeindehaus Comander, Sennensteinstrasse 28, 7000 Chur
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Pfarramt für Menschen mit einer Behinderung der reformierten Landeskirche Graubünden
  • Behindertenseelsorge der katholischen Landeskirche Graubünden

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Höranlage
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Frauen mit Behinderung
    Artikel: 6 – Frauen und Mädchen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte und Freiheiten wie alle anderen Menschen haben. Das beinhaltet das Recht auf: Leben, Gesundheit, Bildung, Arbeit, Bewegungsfreiheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Die Schweiz muss Massnahmen ergreifen, um Ausgrenzung und Vorurteile zu verhindern. Und das Bewusstsein für dieses Thema zu fördern.
  • Kinder mit Behinderung
    Artikel: 7 – Kinder mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie andere Kinder. Bei Entscheidungen ist es wichtig, das Wohl der Kinder zu berücksichtigen. Sie haben auch das Recht, ihre Meinung zu sagen. Die Schweiz unterstützt die Kinder dabei.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.
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