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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Graubünden
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Graubünden
Mittwoch, 12. Juni 2024 bis Montag, 15. Juli 2024

Themenwege für blinde und sehbehinderte Gäste – Scuol

Der Mineralwasserweg «tras il god» bietet eine spezielle Treppe im Wald, einen riesigen Quelltuff und ein natürliches Sportgetränk in einem Rundweg durch den Wald, auf dem man an vier Mineralquellen vorbeikommt. An zwei dieser vier Mineralquellen kann das jeweilige Mineralwasser degustiert werden. Gegen Ende führt der Rundweg durch den wunderschönen alten Dorfteil Scuol Sot, wo zwei weitere Mineralwässer an zwei traditionellen Dorfbrunnen degustiert werden können.

Die Angebotserweiterung für blinde und sehbehinderte Personen ist ein Projekt von Graubünden Ferien und den Destinationen Arosa, Engadin Scuol Zernez, Surselva und Val Surses in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Blindenverband und der Sektion Graubünden. Im Rahmen des Projekts werden zusätzlich zum Mineralwasserweg «tras il god» auch der Eichhörnliweg in Arosa, der Hilarius-Hörspielweg in Obersaxen und der Sagenweg in Bivio für blinde und sehbehinderte Personen erlebbar gemacht.

Aktionsinformationen

Das Bild zeigt einen blinden Mann, der gemeinsam mit seinem Blindenführhund während einer Wanderung in den Bergen eine Pause macht

Seitenspalte

Beginn:

00:00

Ende:

00:00

Ort:

Startpunkt: PostAuto-Haltestelle „Scuol, posta“ bei der Gäste-Information Scuol
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Tourismus Engadin Scuol Samnaun Val Müstair AG
  • Graubünden Ferien
  • Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Persönliche Mobilität
    Artikel: 20 – Menschen mit Behinderung müssen so weit wie möglich selbständig unterwegs sein können.
  • Recht auf Leben
    Artikel: 10 – Alle Menschen haben von Geburt an das Recht auf Leben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass dieses Recht auch für Menschen mit Behinderung gilt. Die Schweiz muss dafür Massnahmen ergreifen.
  • Statistik und Datensammlung
    Artikel: 31 – Die Schweiz muss Daten über mögliche Barrieren sammeln. Mit diesen Daten können Barrieren beseitigt werden. Damit die Rechte von Menschen mit Behinderung verbessert werden.
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