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Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
Zukunft Inklusion – Kanton Graubünden
Aktionstage Behindertenrechte 24. Mai bis 7. Juni 2027
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Kanton Graubünden
Freitag, 17. Mai 2024

WAS WIR WOLLEN

WAS WIR WOLLEN
Wollen wir denn was? Und wenn ja, was genau wollen wir? Und wer ist das überhaupt: wir?

Das Komiktheater geht ans Eingemachte. Wir müssen uns verständigen. Alle müssen mitkriegen, worum es geht. Wer hört nicht zu? Wer sieht nicht gut? Wer will nicht hören? Wer guckt nicht hin? Wir? Vielleicht einfach befehlen? Musik! Abstimmen? Reden, bis alle einer Meinung sind? Sind wir dann noch wir? Oder haben wir uns verändert? Durch Reden und Machen? Wir sind „ensemble“, zusammen finden wir da(s) raus!

Aktionsinformationen

Acht Schauspieler:innen des Komiktheaters in Aktion mit Stühlen und Instrumenten.

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Beginn:

19:00

Ende:

20:15

Ort:

Kulturzentrum Postremise, Engadinstrasse 43, 7000 Chur

Eine Veranstaltung von:

  • Komiktheater (ein Angebot der GHG Sonnenhalde Tandem)

Anmeldung

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Audiodeskription
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Allgemeine Grundsätze
    Artikel: 3 – Die Grundsätze der UNO-BRK für Menschen mit Behinderung sind: Achtung der Menschen-Würde, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit, Einbeziehung in die Gesellschaft, gleiche Chancen, Zugänglichkeit zum Beispiel zu Bildung, Geschlechter-Gleichstellung, Kinder und ihre Fähigkeiten ernst nehmen.
  • Allgemeine Verpflichtungen
    Artikel: 4 – Menschen mit Behinderung werden in Entscheidungen einbezogen. Sie müssen mitreden und mitbestimmen können. Und sie müssen gehört und ernst genommen werden.
  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
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