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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Schwyz
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Kanton Schwyz
Samstag, 25. Mai 2024

Teilhabekonferenz

Sei dabei und gestalte die Zukunft im Kanton Schwyz – Teilhabekonferenz für Menschen mit Behinderung!

+++++ Es hat nach wie vor freie Plätze – Anmeldungen noch möglich!+++++

Hast du Lust, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben und aktiv an der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft mitzuwirken? Dann komm zur Teilhabekonferenz, die dir ein vielfältiges und inspirierendes Programm bietet!

Jan Graf begleitet uns mit seiner gekonnten und humorvollen Art durch den Nachmittag. Starten dürfen wir mit einem spannenden Impulsreferat. Lass dich inspirieren, erweitere deinen Horizont und nimm wertvolle Impulse mit nach Hause.

Anschließend kannst du an den verschiedenen Marktständen zu unterschiedlichen Themen mitdiskutieren. Tausche dich mit Gleichgesinnten aus und erarbeite Vorschläge und Möglichkeiten, wie der Kanton Schwyz inklusiver werden kann.

Als Höhepunkt der Konferenz wird das erarbeitete Ergebnis feierlich an Kantonsratspräsident Jonathan Prelicz übergeben. Sei Teil dieses bedeutsamen Moments, wenn unsere gemeinsamen Vorschläge und Forderungen an die Politik übergeben werden.

Aber es erwartet dich nicht nur eine fachliche Diskussion – auch ein kultureller Beitrag wird uns bereichern! Lass dich überraschen und erleben, wie Teilhabe aussehen kann.

Worauf wartest du noch? Sei ein Teil dieser bewegenden Konferenz und setze gemeinsam mit uns ein Zeichen für eine inklusive Gesellschaft. Melde dich jetzt an und gestalte die Zukunft der Teilhabe aktiv mit!

Mann in Rollstuhl vor Treppe

Hauptsidebar

Beginn:

13:45

Ende:

16:00

Ort:

Mehrzweckhalle Rothenthurm

Eine Veranstaltung von:

  • Projektgruppe Zukunft Inklusion

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

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