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Aktionstage Behindertenrechte
Zukunft Inklusion – Kanton Thurgau
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Kanton Thurgau
Freitag, 24. Mai 2024

Do it like Murghof!

Erfahren durch Erleben. Am Tag der offenen Tür erhalten Sie einen interaktiven Einblick in die Arbeitswelt unserer Mitarbeitenden in den Abteilungen DienstLeistung, Näh- und BlachenWerk und PlexiglasTechnik und können eigens an Aufträgen mitarbeiten.
Es gibt Arbeiten, die macht man selber; die anderen übernehmen wir. Die MURGHOF Werkstätten übernehmen Ihre Arbeiten als einzelne Dienstleistung oder im Fullservice-Job. Unter Anleitung von qualifiziertem Fachpersonal arbeiten bis zu 150 Mitarbeiter/innen im Bereich handwerkliche / industrielle Leistungen. Dort, wo die Möglichkeiten der maschinellen Bearbeitung beschränkt oder unwirtschaftlich sind, spielen wir unsere «Trümpfe» aus. Einfache Arbeiten oder komplexe Aufträge, kleine Stückzahlen oder hohe Auflagen; alle Aufträge werden mit gleichbleibender Qualität, fristgerecht und zu attraktiven Preisen ausgeführt. Vielseitigkeit, Flexibilität, Verlässlichkeit sowie kurzfristige Verfügbarkeit sind unsere Stärken.

Mann bedient eine grossen PVC Maschine

Hauptsidebar

Beginn:

10:00

Ende:

16:30

Ort:

Murghof, Balierestrasse 29, 8500 Frauenfeld
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • MURGHOF Werkstätten

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Arbeit und Beschäftigung
    Artikel: 27 – Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Zum Beispiel sollen Menschen mit Behinderung auch in Firmen, Ämtern und Fabriken arbeiten können. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
    Artikel: 5 – Jeder Mensch mit Behinderung hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Sie dürfen vom Gesetz nicht anders behandelt werden. Niemand darf ausgegrenzt werden. Menschen mit Behinderung dürfen wegen ihrer Behinderung nicht schlechter behandelt werden. Sie dürfen keine Nachteile haben. Die Schweiz muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden.

Partnerschaften

Logo Kanton Thurgau. Wort Thurgau gefolgt von 2 Löwen im 45° Winkel nach links oben schauend.
Logo der Stadt Frauenfeld
Logo Kanton Thurgau. Wort Thurgau gefolgt von 2 Löwen im 45° Winkel nach links oben schauend.
Logo Murghof Werkstätten
Logo von Pro Team Thurgau, grünes Wappen mit Schriftzug Thurgau im Vordergrund, und einem springenden Löwen in der unteren Mitte des Wappens
Logo PluSport Thurgau
Logo, Schriftzug der Stiftung Vivala Weinfelden
Logo Stift-Höfli, Schriftzug umrandet von dem Slogan meine ausbildung, meine zukunft, mein sein
Logo Thurgauer Kantonalbank
Bild eines Eisvogels umrandet von dem Schriftzug "zur Eisvogel-feder"
Schriftzug Adler
Logo Gleich und Anders
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